Wer verdächtigt wird, eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, läuft Gefahr, seine Ausgangslage im Ermittlungsverfahren zu verschlechtern, wenn er gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache macht.

Jeder Beschuldigte sollte sich daher zunächst auf sein Recht berufen, die Aussage zu verweigern und sich umgehend an einen Verteidiger seines Vertrauens wenden, um mit diesem die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Auch als Opfer einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit sollte man zur Wahrung seiner Rechte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Unser Leistungsspektrum im Strafrecht umfasst

  • die Vertretung von Jugendlichen und Erwachsenen als Opfer und Täter von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • die Vertretung im polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
  • die Vertretung vor Gericht als Strafverteidiger und Pflichtverteidiger
  • die Tätigkeit als Nebenklagevertreter
  • die Tätigkeit als Zeugenbeistand
  • Opferhilfe (Unterstützung von Opfern von Straften, Angehörigen und Zeugen)
  • Täter-Opfer-Ausgleich

Rechtsanwalt Markus Bittner berät und vertritt als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Strafsachen mit verkehrsrechtlichem Bezug, Rechtsanwältin Laura Born berät und vertritt als Fachanwältin für Strafrecht in allen Strafsachen.

Aktuelle Beiträge zum Strafrecht:

Strafbefehl! Was nun?

Häufig und insbesondere dann, wenn der Beschuldigte nicht anwaltlich vertreten ist, werden von den Gerichten Strafbefehle erlassen, ohne dass der Sachverhalt sorgfältig ermittelt worden wäre. Spätestens dann lohnt es sich häufig, einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen, ob gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden sollte. In den letzten […]

Fortbildung zum Jugendstrafrecht

Rechtsanwältin Laura Born nimmt als Fachanwälten für Strafrecht am 17. und 24.03. sowie am 21. und 28.04.2023 an einer insgesamt 15-stündigen Fortbildung zum Jugendstrafrecht teil. Themen der Veranstaltung sind unter anderem das materielle Jugendstrafrecht und das Jugendstrafverfahrensrecht sowie deren jeweiligen Besonderheiten wie beispielsweise Einstellungsmöglichkeiten im Vor-, Zwischen- und Hauptverfahren, Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel und die Jugendstrafe und […]

Fachanwältin für Strafrecht

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Frau Rechtsanwältin Laura Born am 02.11.2022 die Befugnis verliehen, aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ zu führen.