Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht auf allen Gebieten des Ehe- und Familienrechts und somit beispielsweise auch hinsichtlich
- der Vorbereitung und Durchführung eines Scheidungsverfahrens
- Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
- der Berechnung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhalt der nichtehelichen Mutter
- Fragen zum Güterrecht (Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung Gütergemeinschaft, Versorgungsausgleich)
- der Gestaltung von Eheverträgen, Lebenspartnerschaftverträgen, Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
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