Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht auf allen Gebieten des Ehe- und Familienrechts und somit beispielsweise auch hinsichtlich

  • der Vorbereitung und Durchführung eines Scheidungsverfahrens
  • Fragen des Sorge- und Umgangsrechts
  • der Berechnung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhalt der nichtehelichen Mutter
  • Fragen zum Güterrecht (Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung Gütergemeinschaft, Versorgungsausgleich)
  • der Gestaltung von Eheverträgen, Lebenspartnerschaftverträgen, Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen

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