Vorvertragliche Anzeigepflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach einem Urteil des OLG Köln vom 30.09.2011, Az. 20 U 43/11 handelt es sich bei zwei ca. 3,5 Jahre zurückliegende Erkrankungen, die zu einer ärztlichen Krankschreibung wegen Lumbalgie (Kreuzschmerzen) von 5 Tagen sowie Tendavaginitis (Sehnenscheidenentzündung) von 12 Tagen geführt haben, nicht jedoch mit einer vertieften Behandlung verbunden waren, um Bagatellerkrankungen, die bei Antragstellung auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben werden müssen.

Eine Anzeigepflicht kommt jedoch in Betracht, wenn auffallend viele Gesundheitsbeeinträchtigungen vorgelegen haben, von denen jede für sich genommen nicht gravierend war, die jedoch Rückschlüsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zulassen und auf eine möglicherweise verborgene Gefahrenlage hinweisen.

Unfallregulierung

Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter.

Dies führt dazu, dass sich die Regulierung von Unfallschäden zu einem nur schwer überschaubaren und äußerst komplexen Spezialgebiet entwickelt hat, welches der Fachanwalt für Verkehrsrecht beherrscht, indem dieser die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und die dazu ergangene Rechtsprechung kennt.

Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht profitieren Sie nach einem Unfall von einer völlig unabhängigen und objektiven Feststellung Ihres Schadens und einer schnellen, unkomplizierten Abwicklung. Dabei werden die Anwaltskosten sogar vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Unfallgegner allein für den Unfall haftet, da der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der „Waffengleichheit“ einen Anspruch darauf hat, auf Kosten des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderungen zu beauftragen.

Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass alle Positionen vollumfänglich reguliert werden und so wichtige Ansprüche wie beispielsweise der Haushaltsführungsschaden nach einem Personenschaden auch nicht vergessen wird.

„Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten“, so die Empfehlung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.. Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handelt, die ausschließlich den eigenen Interessen diene, so dass der Geschädigte, der die Regulierung allein durchführt, häufig auf Ansprüche verzichtet würde.

Sprechen Sie uns an, wir sind sehr gerne für Sie da!

Deckungsanfrage Rechtsschutz

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und klären für Sie die Frage der Kostenübernahme als besondere Serviceleistung ab, bevor überhaupt Kosten entstehen. Dies erspart Ihnen den Weg zu Ihrem Rechtsschutzversicherer vor der ersten Kontaktaufnahme mit uns.

„Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.03.2015 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht“ in Gießen teilgenommen.

Das Seminarthema ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Zahl der Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und ihren Rechtsschutzversicherern stetig steigt. Grund hierfür ist insbesondere, dass die Rechtsschutzversicherer häufig allein aus wirtschaftlichen Gründen Versicherungsschutz versagen oder selbst das komplexe Regelwerk nicht verstehen und deshalb eine falsche Entscheidung treffen.

Die Veranstaltung befasste sich unter anderem mit folgenden Fragen:

1.) In welchen Fällen ist die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig?

2.) Wer ist in der Rechtsschutzversicherung versichert oder mitversichert?

3.) Welche Leistungen bietet die Rechtsschutzversicherung (z.B. Kostenübernahme für die Einholung privater Sachverständigengutachten)?

4.) Wie ist mit einer Deckungsablehnung umzugehen?

Nehmen Sie eine Deckungsablehnung nicht einfach hin, sprechen Sie uns an! Bestehen Sie auf Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag! Wir helfen Ihnen, diese auch durchzusetzen!

Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.06.2014 zu dem Aktenzeichen VI ZR 281/13 entschieden, dass das Nichttragen eines Fahrradhelms in Fällen nicht sportlicher Betätigung nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens führt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben ist und das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit im Jahr 2011 nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz nicht erforderlich und zumutbar war. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.

„Versicherungsrecht aktuell 2014“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 04.04.2014 an der zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Versicherungsrecht aktuell 2014“ in Bonn teilgenommen.

Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht erfolgreich abgeschlossen

Rechtsanwalt Bittner hat erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang für das Versicherungsrecht teilgenommen, um demnächst auch als Fachanwalt für Versicherungsrecht tätig sein zu können.