Immer am Puls des Versicherungsrechts

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 08.06.2018 in Bonn an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Immer am Puls des Versicherungsrechts“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, zur Unfallversicherung, zur Krankenversicherung, zur Erhebung von Gesundheitsdaten sowie zur Versicherer- und Vermittlerhaftung.

 

 

Versicherungsrecht aktuell

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.06.2018 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsrecht aktuell“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zum allgemeinen Versicherungsvertragsrecht, zu Informations- und Beratungspflichten des Versicherers, zu Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie zur Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung.

 

 

Versicherungsrecht aktuell

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 13.01.2018 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsrecht aktuell“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Strategien bei Wegfall der Berufsunfähigkeit im Rahmen der Neubemessung), zur Unfallversicherung (Unfall/Invalidität/Ausschlüsse), zur Krankentagegeldversicherung (Strategien bei bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung) und zur Lebensversicherung (Widerruf und kein Ende).

 

 

7. Frankfurter Medizinrechtstage

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 03. und 04.11.2017 jeweils ganztägig an der fünfzehnstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „7. Frankfurter Medizinrechtstage 2017“ teilgenommen. Themen waren unter anderem rechtliche Probleme im Bereich der Gynäkologie, der Chefarztvertrag, die Krankenhausabrechnung, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Befunderhebungsfehler, Befunderhebungsfehler in Orthopädie und Unfallchirurgie, Behandlungsfehler in der operativen Gynäkologie, der Sachverständigenbeweis sowie der Abrechnungsbetrug.

Haushaltsführungsschaden nach einem Schadenereignis

Verkehrsunfälle, medizinische Behandlungen und andere Schadenereignisse können zu Personenschäden führen. Neben dem Schmerzensgeld steht dann insbesondere auch der Haushaltsführungsschaden zur Regulierung an, welcher unter Umständen sogar das Schmerzensgeld bei weitem übersteigen kann.

Hierbei handelt es sich allerdings um eine schwierige Materie, die vielfach nicht richtig beherrscht wird, sodass Ansprüche des Verletzten verloren gehen.

Rechtsanwalt Markus Bittner berät und vertritt auch insoweit seit mehr als 20 Jahren Verletzte gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer!

 

 

 

Update im Personenschaden- und Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 07.07.2017 in Köln an einer zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO im Versicherungsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem die Berechnung des Personenschadens, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Rechtsschutzversicherung sowie Besonderheiten im Haftpflichtversicherungsrecht.

Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23. und 24.06.2017 in Oberhof (Thüringen) an einer fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung des ADAC im Verkehrsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem der Abfindungsvergleich von Personenschäden, die Regulierung des Sachschadens nach einem Unfall, die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Kaskoversicherer sowie Grundlagen der Unfallanalytik sowie der Verkehrsmesstechnik.

Krankenhauskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 10.06.2017 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Neuere Rechtsprechung zur privaten Krankenhauskosten- und Krankentagegeldversicherung“ teilgenommen.

Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag

Kommt es in einem Abstand von lediglich 27 Meter zum Schadensort zu einem Blitzeinschlag im Nachbarhaus, so besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für Induktionsschäden, sodass der Versicherer zum Schadenersatz verpflichtet sein kann (AG Wesel, Urteil vom 05.01.2017, 5 C 101/15).

Verschweigen eines weiteren Unfallversicherungsvertrages

Beantragt ein Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherern Leistungen aus jeweils bestehenden Unfallversicherungsverträgen und lässt er innerhalb weniger Tage in jedem der Antragsvordrucke die Frage nach anderen Unfallversicherungen unbeantwortet, so ist regelmäßig von einer vorsätzlichen Verletzung der Obliegenheit zu wahrheitsgemäßen Angaben durch den Versicherungsnehmer auszugehen, die zur Leistungsfreiheit des jeweiligen Versicherers führt (OLG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2016, 10 U 778/15).

Ersatz der Umsatzsteuer bei Totalschaden

Der Versicherte kann von seinem Fahrzeugversicherer bei einem Totalschaden die Umsatzsteuer unabhängig von ihrem Anfall verlangen, wenn dieser sich ein Ersatzfahrzeug zu Kosten mindestens in Höhe des Bruttowiederbeschaffungswerts beschafft (OLG Celle, Urteil vom 06.10.2016, 8 U 111/16).

Effektive Unfallschadensregulierung

Frau Ivonne Lucchesi hat am 06. und 07.10.2016 in Frankfurt an einem zweitägigen Intensivseminar zur Unfallschadenregulierung teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren insbesondere aktuelle Fragen zum Sach- und Personenschaden sowie zum Versicherungsrecht.