Aktuelle Rechtsprechung zum VVG AT

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 05.05.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle Rechtsprechung im VVG AT“ teilgenommen.

Rechtsschutzversicherung

Selbst dann, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, besteht unter Umständen die Möglichkeit, rückwirkend noch einen Rechtsschutzvertrag abschließen zu können.

Bitte nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.

Corona und Betriebsschließungs- oder Betriebsausfallversicherung

Die Corona-Pandemie ist für viele Unternehmen ein harter Schlag. Das Öffnungsverbot für Gaststätten und Verkaufsbetriebe sowie Einschränkungen bei Hotelübernachtungen und bei Dienstleistungen führen zu bedrohlichen Einnahmeausfällen, doch die meisten Betriebsausgaben laufen weiter.

Springt hier eine Betriebsschließungs- oder Betriebsausfallversicherung wegen Infektionsgefahr oder eine andere Versicherung ein? Verschiedene Versicherungen versuchen, sich ihrer Leistungspflicht ganz oder teilweise zu entziehen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Unklarheiten darüber bestehen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Ihr Versicherer leistungspflichtig ist.

Coronavirus und Versicherungsrecht

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind noch nicht absehbar, es stellen sich vielfältige vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen.

Möglicherweise können Betriebunterbrechungsversicherungen, Betriebsschließungsversicherungen, Ausfallversicherungen bzw. Kreditausfallversicherungen in Anspruch genommen werden.

In neueren Versicherungsverträgen sind Epidemien und Pandemien häufig ausgeschlossen, insbesondere in älteren Betriebsschließungsversicherungen und Ausfallversicherungen ist dies unter Umständen nicht der Fall.

Entscheidend ist jeweils die Risikobeschreibung des jeweiligen Vertrages, nicht jede ablehnende Entscheidung des Versicherers ist zutreffend.

Bitte übersenden Sie uns bei entsprechendem Beratungsbedarf die konkreten allgemeinen Versicherungsbedingungen möglichst per E-Mail oder über unser Online-Formular, damit wir die Sachlage überprüfen und gerne beispielsweise auch per Videokonferenz besprechen können.

„Aktuelle Probleme der Personenschadensregulierung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 29.02.2020 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle Probleme der Personenschadensregulierung aus Sicht des Rechtsanwalts des Geschädigten“ teilgenommen.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 05.11.2019 in Köln an der sechsstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Rechtsschutzversicherung – Neueste Rechtsprechung und aktuelle Probleme“ teil. Diese Veranstaltung ist von großer praktischer Relevanz, da die Rechtsschutzversicherer immer häufiger Leitungen zum Nachteil der Mandanten zu Unrecht ablehnen.

„Versicherungsrecht aktuell“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 26.10.2019 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsrecht aktuell“ teilgenommen. Themen waren unter anderem die Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen.

Der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr, viele Risiken.

Seit Juni 2019 sind sogenannte Elektroroller mit Straßenzulassung im deutschen Straßenverkehr erlaubt, sofern der Fahrer über 14 Jahre alt ist.

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ erlaubt. Eine Helmpflicht besteht nicht. Zwingend vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung.

Für Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Fährt man beispielsweise bei Rot über die Ampel, auf dem Gehweg, ohne Versicherungskennzeichen oder ohne Betriebserlaubnis drohen Bußgelder.

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung sichert das Risiko eines vorübergehenden krankheitsbedingten Verdienstausfalles ab. Ein solcher kann nicht mehr entstehen, wenn der Versicherte mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder während ihrer Dauer derart erkrankt, dass der vorübergehende Charakter des Verdienstausfalls einer voraussichtlich dauernden Berufsunfähigkeit weicht. Daher endet die Krankentagegeldversicherung mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person.

Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist also nicht in der Krankentagegeldversicherung abgesichert.

Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung hat, wenn Berufsunfähigkeit eingetreten und der Anspruch auf Krankentagegeld somit entfallen ist.

Bitte sprechen Sie uns an, sollte insoweit Beratungsbedarf bestehen, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Ärger mit der Leasing-Rückgabe

Bei Schäden am Leasing-Fahrzeug wird die Rückgabe schnell zum kritischen Moment. Doch nicht jeder Schaden stellt ein Problem dar und schon vor der Rückgabe kann man einiges tun, um sich Ärger zu ersparen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Rückabwicklung des Leasingvertrages.

Unfallversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 05.04.2019 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Rechtsprechung in der Unfallversicherung“ teilgenommen. Themen der Veranstaltung waren unteren anderem der Unfallbegriff, Risikoausschlüsse, Obliegenheitsverletzungen, Hinweispflichten des Versicherers, die ärztliche Invaliditätsfestellung, der Zeitpunkt der Invaliditätsbemessung, Erstbemessung und spätere Rückforderung, Mitwirkung von Krankheiten, Kündigung nach dem Versicherungsfall, Untersuchungsobliegenheiten sowie die Erhebung von Gesundheitsdaten unter Berücksichtigung der informationellen Selbstbestimmung des Versicherungsnehmers.

Die richtige Taktik im Versicherungsprozess

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 09.04.2019 in Köln an der 7,5stündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsprozessrecht“ teil. Themen sind unter anderem Vorüberlegungen für den Deckungsprozess, Darlegungs- und Beweislast, Beweismittel, Beweiswürdigung, Rückforderungsrechte des Versicherers, prozessuale Besonderheiten ausgewählter Versicherungszweige, Einwendungen des Versicherers sowie Einstweilige Verfügungen in der Berufsunfähigkeits- und Krankheitskostenversicherung.