Vorsatz bei falscher Interpretation einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 3.2.2021, Az. 2 Ss-OWi 1228/20 klargestellt, dass ein vorsätzliches Verhalten auch dann in Betracht kommt, wenn der Betroffene aufgrund Unkenntnis eine Beschilderung falsch interpretiert.

In dem entschiedenen Fall war die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der von dem Betroffenen befahrenen Bundesautobahn unter Hinweis auf eine Verkehrskontrolle und durch einen Geschwindigkeitstrichter zunächst auf 100 km/h, dann auf 80 km/h und schließlich auf 60 km/h beschränkt worden. Der Betroffene fuhr an dieser Stelle nach Abzug der Toleranz mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h. Neben der Geschwindigkeitsbeschränkung wurde gleichzeitig ein Überholverbot angeordnet. Das Überholverbot war durch Zusatzzeichen auf Lkw und Busse beschränkt. Der Betroffene bezog das Zusatzzeichen jedoch auch auf die Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit und war somit der Annahme, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für ihn nicht gelte.

Das OLG Frankfuurt am Main hat in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass eine unzutreffende Bewertung der rechtlichen Bedeutung der Beschilderung den Vorsatz nicht entfallen lässt, wenn der Betroffene die Beschilderung optisch richtig und vollständig wahrgenommen hat. In einem solchen Fall ist nach Ansicht des Gerichts regelmäßig von einem vermeidbaren Verbotsirrtum auszugehen mit der Folge, dass die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid mit einer entsprechend erhöhten Geldbuße erlassen kann.

„Aktuelles im Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 01.07.2021 an der fünfstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz „Aktuelles im Versicherungsrecht“ teilgenommen.

„Update Unfallversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 29.06.2021 an der zweieinhalbstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz „Update Unfallversicherungsrecht“ teilgenommen.

Fortbildung: Opfervertretung

Frau Rechtsanwältin Quarta hat am 04.06.21 an der 5-stündigen Fortbildung zum Thema: Anwaltliche Opfervertretung, Nebenklage und Opferentschädigung für Gewaltopfer teilgenommen.

„Einkommensausfälle bei Verletzung und Tötung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 11.6.2021 an der fünfstündigen Fortbildungsversanstaltung der Rechtsanwaltskammer Koblenz „Einkommensausfälle bei Verletzung und Tötung“ im Medizinrecht teilgenommen. Referent war Dr. Jan Luckey, Richter am Oberlandesgericht Köln. Themen waren unter anderem die Voraussetzungen und prozessualen Besonderheiten des Schadensersatzes bei Erwerbsnachteilen Verletzter oder von Unterhaltsberechtigten Getöteter.

„Zivilrechtliche Arzthaftung – Behandlungsfehler in der Chirurgie“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 21.05.2021 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung des DAI e.V. „Zivilrechtliche Arzthaftung – Behandlungsfehler in der Chirurgie“ teilgenommen.

Themen waren unter anderem problematische Haftungsfälle, die sich aus orthopädischen oder chirurgischen Sachverhalten ergeben können sowie entsprechende Klage- und Abwehrstrategien.

„Forderungsausfall- und Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.03.2021 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung der VRiLG Dr. Marlow und Spuhl zum Thema „Forderungsausfall- und Rechtsschutzversicherung“ teilgenommen.

„Aktuelles Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 19.03.2021 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung des Prof. Dr. Michael Fortmann, ivwKöln zum Thema „Aktuelles Versicherungsrecht“ teilgenommen. Themen waren unter anderem die Betriebsschließungsversicherung, die Rechtssprechung zum VVG AT und zu Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, die Rechtsschutzversicherung, Top Manager-Rechtsschutz sowie die Managerhaftung in der Corionakrise nebst entsprechendem Versicherungsschutz.

Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV 3: Vorläufig keine amtlichen Messungen mehr!

Bereits im vergangenen Jahr wurde bei Testmessungen festgestellt, dass es unter bestimmten Umständen zu unzulässigen Messabweichungen zu Lasten des Betroffenen kommt. Daraufhin wurde die Gebrauchsanweisung des Herstellers durch einen Nachtrag vom 14.12.2020 mit neuen Regeln für die Auswertung von Messfotos versehen und genehmigt. Danach muss nunmehr bei einer Messung ein zweites Foto vorhanden sein, dass bestimmte Teile des Kennzeichens des Fahrzeugs zeigt. Bei Messungen von einer Brücke herunter muss das komplette Kennzeichen zu sehen sein. Messungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, waren nach der neuen Gebrauchsanweisung ausdrücklich nicht mehr verwertbar.

Trotz des oben angeführten Nachtrags zur Bedienungsanweisung kam es auch bei weiteren Versuchen von Sachverständigen zu Fehlmessungen in bestimmten Szenarien. Der Hersteller hat inzwischen reagiert und mit Datum vom 12.3.2021 die Verwender des Messgeräts angewiesen, keine Messungen mit dem Gerät mehr durchzuführen, bis die technischen Fragen geklärt sind.

Bitte sprechen Sie uns an, sollten Sie von einer Messung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 betroffen sein und wir für Sie darauf hinwirken sollen, dass das Verfahren durch die Verwaltungsbehörde oder das Gericht eingestellt wird.

„Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 17.04.2021 an der sechsstündigen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz im Verkehrsrecht „Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten“ teil. Referent ist unter anderem Dr. Benjamin Krenberger, Richter am Amtsgericht Landstuhl.

Themen sind unter anderem die Akteneinsicht, das standardisierte Messverfahren,Verjährung und sonstige Einstellungsgründe, das Verfahrensrecht, die wichtigsten Tatbestände des Verkehrsstrafrechts, Tötungsdelikte im Straßenverkehr sowie illegale Straßenrennen, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis, effektive Verteidigung bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis, aktuelle verfahrensrechtliche Fragen, Spontanäußerungen und mangelhafte Belehrungen, die Vernehmung des Beschuldigten und die Täteridentifizierung.

„Aktuelles Arzthaftungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 27.02.2021 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz im Medizinrecht „Aktuelles Arzthaftungsrecht“ teil. Referent ist Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig Wolfgang Frahm.

Themen sind unter anderem die rechtlichen Grundlagen des Behandlungsverhältnisses (ambulante Behandlung, stationäre Behandlung, Belegarzt, Durchgangsarzt), Besonderheiten des Behandlungsfehlers, der haftungsrechtliche Facharztstandard unter Berücksichtigung von Leitlinien und Richtlinien, Besonderheiten der Beweislast (beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafte Dokumentation, im vollbeherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen), die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten (Fehleraufklärung, wirtschaftliche Aufklärung, therapeutische Hinweispflichten, Eingriffs- und Risikoaufklärung, Aufklärung über Behandlungsalternativen), unterschiedliche Möglichkeiten des anwaltlichen Vorgehens sowie prozessuale Besonderheiten im Arzthaftungsfall (Behandlungsunterlagen, Substantiierungspflicht, Sachverständigengutachten, Privatgutachten, der mitgebrachte Privatgutachter in der mündlichen Verhandlung).

„Corona und Versicherungen, insbesondere Betriebsschließungsversicherungen“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.02.2021 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung der VRiLG Dr. Marlow und Spuhl zum Thema „Corona und Versicherungen, insbesondere Betriebsschließungsversicherung“ teilgenommen.