Rechtsbeschwerde in Bußgeldverfahren

In Bußgeldverfahren ist gegen Urteile und urteilsersetzende Beschlüsse unter bestimmten Voraussetzungen das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde gegeben. Das Verfahren ist äußerst speziell und komplex, bietet in vielen Fällen aber gute Erfolgsaussichten.

In einem aktuell von Rechtsanwalt Bittner geführten Rechtsbeschwerdeverfahren hat beispielsweise das Oberlandesgericht Koblenz ein Urteil des Amtsgerichts Linz aufgehoben und das Verfahren eingestellt, nachdem der Betroffene erstinstanzlich wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung noch zu einer Geldbuße von 520,00 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden ist.

Der Streit um die Einbauküche: Teil 1: Instandhaltung

Im Mietverhältnis gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen, zu wem und in wessen Verantwortungsbereich die in der Mietsache befindliche Einbauküche gehört.

Denkbar ist, dass der Mieter selbst die Einbauküche mitbringt und in der Mietsache installiert. Für diesen Fall ist vollkommen klar, dass der Vermieter nicht für die Instandhaltung und Instandsetzung der Einbauküche verantwortlich ist.

Ebenso klar ist der Fall, wenn der Vermieter explizit eine Einbauküche an den Mieter mitvermietet, was sich insofern auch im Mietpreis niedergeschlagen hat. Für diesen Fall muss der Vermieter selbstverständlich auch für die Instandhaltung und Instandsetzung der Einbauküche aufkommen und der Mieter hat Anspruch auf Mietminderung, wenn beispielsweise ein Gerät in der Küche ausfällt.

Dies gilt gegebenenfalls dann nicht, wenn der Vermieter dem Mieter ausdrücklich die Küche zum unentgeltlichen Gebrauch überlässt.

Kompliziert wird es dann, wenn zwischen den Parteien unklar ist, wer überhaupt die Küche in die Mietsache eingebracht hat. Solche Fälle treten auf, wenn beispielsweise der Vormieter die Küche in der Mietsache zurücklässt und der neue Mieter diese einfach übernimmt, ohne einen Kaufvertrag mit dem Vormieter hierüber abzuschließen.

In solchen Konstellationen empfiehlt sich für beide Parteien eine klare Regelung im Mietvertrag, wer für die Instandhaltung verantwortlich sein soll.

Der Mieter hat in jedem Falle Anspruch darauf, dass sich bei seinem Einzug exakt die Küche in der Mietsache befindet, die auch bei der Besichtigung vorhanden war. Tauscht der Vermieter zwischen Besichtigung und Mietbeginn diese durch ein billigeres bzw. minderwertigeres Modell aus, steht dem Mieter ein Anspruch auf Mietminderung zu.

Ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich muss der Mieter diesem jedem Mangel an der Mietsache (Einbauküche) unverzüglich anzeigen und insbesondere Gelegenheit zur Mangelbeseitigung geben, bevor der Mieter selbst einen Austausch oder eine Mangelbeseitigung vornimmt.

Anderenfalls kann der Mieter keine Kostenerstattung vom Vermieter verlangen.

Für beide Parteien empfiehlt es sich, bei Abschluss des Mietvertrages vernünftige Regelungen über die Einbauküche zu treffen und im Streitfall zunächst in den Mietvertrag zu blicken, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Verfahrenseinstellung bei Messverfahren Traffistar S 350 und Riegl FG 21-P?

Das OLG Saarbrücken hat mit Beschluss vom 2.11.2021, Aktenzeichen SsBs 100/2021 (68/21 OWi) festgestellt, dass es sich auch bei dem Messverfahren Riegl FG 21-P ebenso wenig wie bei dem Messverfahren Traffistar S 350 um ein faires rechtsstaatlichen Verfahren handelt, da sich eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes nur auf das dokummentierte Messergebnis und das Lichtbild des aufgenommenen Kfz und seines Fahrers stützen kann, da aufgrund der fehlenden Speicherung der sogenannten Rohmessdaten als Grundlagen der Messung dem Betroffenen keine nachträgliche Plausibilisierung des Messergebnisses möglich ist (Traffistar S 350) bzw. weder Messfoto noch Rohmessdaten überhaupt vorhanden sind (Riegl FG 21-P9), die eine technische Überprüfung des Meßergebnisses ermöglichen würden.

Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren bietet viele Möglichkeiten, ist jedoch schwierig und komplex und erfordert juristisches und technisches Fachwissen und Erfahrung.

Rechtsanwalt Markus Bittner verteidigt seit 1997 regelmäßig in Ordnungswidrigkeitenverfahren und bildet sich im Verkehrsrecht jährlich mindestens 15 Stunden fort.

Führerschein auf Probe und führerscheinrechtliche Sanktionen

Fahranfänger, die ihre Führerscheinausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, bekommen ihren Führerschein auf Probe, die Probezeit dauert zwei Jahre. Verstöße, die im Fahreignungsregister mit Punkten bewertet werden, ziehen je nach Schwere des Delikts führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich. Neben der Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit droht bei abermaligen Verstößen die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Entsprechende führerscheinrechtliche Konsequenzen lassen sich in vielen Fällen insbesondere dann verhindern, wenn Jugendliche und Heranwachsende betroffen sind, da im Ordnungswidrigkeitenverfahren dann besondere Grundsätze gelten.

Aus diesem Grund sollte spätestens nach Zugang einer Anhörung oder eines Bußgeldbescheids ein entsprechend spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden.

Keine standardisierte Geschwindigkeitsmessung bei Einsatz des Meßgeräts „Leivtec XV3“

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 12.8.2021, Az. 202 ObOWi 880/21 festgestellt, dass bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät „Leivtec XV3“ jedenfalls gegenwärtig nicht von einem die Anerkennung als „standardisiertes Messverfahren“ rechtfertigenden vereinheitlichten technischen Verfahren ausgegangen werden kann, bei dem die Bedingungen seiner Anwendung und sein Ablauf derart festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.

Dies folgt aus Überprüfungen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, wonach es bei Geschwindigkeitsmessungen mit diesem Messgerät zu unzulässigen Messwertabweichungen auch zu Ungunsten Betroffener unter anderem wegen des Auftretens sogenannter Stufeneffekte bzw. Stufenprofil-Fehlmessungen kommen kann.

Gegebenenfalls bedarf es sachverständiger Unterstützung, um zu überprüfen, ob es bei entsprechenden Geschwindigkeitsmessungen zu unzulässigen Messwertabweichungen zuungunsten des Betroffenen gekommen sein kann.

„Berufsunfähigkeitsversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.11.2021 an der fünfstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der MWV GmbH „Berufsunfähigkeitsversicherung“ mit den Referenten Dr. Heike Bussmann, Richterin am BGH und Sascha Piontek, Richter am OLG Hamm teilgenommen. Thema war die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zu versicherungsrechtlichen Fragen.

Neue Radarbrücke am Elzer Berg geht am 11.11.2021 in Betrieb!

Am Elzer Berg auf der A3 bei Limburg wird vom heutigen Donnerstag an wieder geblitzt, die 1,1 Millionen Euro teure neue Radarbrücke geht in Betrieb. Somit wird dort wieder rund um die Uhr das Tempo überwacht, nachdem die alten Messbrücken im August 2019 abgeschaltet und kurz danach auch abgebaut worden sind.

Die erfassten Verstöße werden nicht mehr regelmäßig an der Brücke ausgelesen, sondern automatisiert der Autobahnpolizei zur Sachbearbeitung übermittelt.

Solange keine hinreichenden Erfahrungen mit der neuen Messbrücke bestehen, sollten alle Messungen von einem Spezialisten überprüft werden.

Bitte sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

OLG Saarbrücken: Verfahrenseinstellung bei Riegl FG 21-P

Das OLG Saarbrücken hat mit Beschluss vom 2.11.2021, Aktenzeichen SsBs 100/2021 (68/21 OWi) ein Bußgeldverfahren eingestellt, in welchem die Messung mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P erfolgte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass kein faires und rechtsstaatliches Verfahren vorliege, wenn Romessdaten nicht gespeichert werden und auch kein Messfoto vorliegt.

Auch wenn zu beachten ist, dass sich um eine regional saarländische Entscheidung handelt und bei dem speziellen Messgerät zudem kein Messfoto gemacht wird, zeigt sich doch eine erste Tendenz, Messergebnisse von Geräten ohne Rohmessdatenspeicherung als unverwertbar anzusehen.

Neue Bußgeldkatalogverordnung tritt am 9.11.21 in Kraft!

Nachdem der Bundesrat der neuen Bußgeldkatalogverordnung zugestimmt hat, wurde diese heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Taten bis einschließlich Montag, 8.11.2021, 23:59 Uhr werden daher noch nach der alten Bußgeldkatalogverordnung geahndet, Taten ab dem 9.11.2021, 0:00 Uhr nach der neuen Bußgeldkatalogverordnung.

Alkohol am Steuer: Ohne Ausfallerscheinung droht MPU bereits ab 1,1 Promille

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) soll klären, ob jemand, der betrunken gefahren ist, in Zukunft verantwortungsvoll ein Auto führen kann und seinen Führerschein zurückerhält. Bislang war eine MPU nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr erforderlich. Fahrern, die mit 1,1 bis 1,59 Promille unterwegs waren, drohte eine MPU nur, wenn bestimmte weitere Auffälligkeiten dazukamen, wie etwa, dass sie bereits mittags alkoholisiert waren.

Künftig ist das auch bei Menschen der Fall, die bei der Kontrolle trotz der hohen Blutalkoholkonzentration keine oder kaum alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Torkeln oder Lallen zeigen. Denn nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kann dann von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, und die Behörden müssen annehmen, dass der Betroffene regelmäßig viel trinkt und dass auch künftig tun wird. Dann besteht die Gefahr, das er auch betrunken Auto fährt. Das Fehlen der alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bei der ersten Trunkenheitsfahrt muss festgestellt und dokumentiert werden. Die dadurch hervorgerufenen Zweifel an der Fahreignung muss die Verwaltungsbehörde dann mit mithilfe eines medizinisch-psychologischen Gutachtens klären. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17.3.21 entschieden (Aktenzeichen3 C 3.20).

Im vorliegenden Fall war ein Mann mit 1,3 Promille im Blut von der Polizei gestoppt worden. Er zeigte keinerlei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Als er deren Neuerteilung beantragte, fordert die zuständige Behörden ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, das klärt, ob er zukünftig trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch ein Fahrzeug sicher führen könne und nicht zu erwarten sei, dass er unter Alkoholeinfluss fahren werde. Weil der Mann ein solches Gutachten nicht vorlegte, lehnte die Behörde den Neuerteilungsantrag ab. Daraufhin klagte der Mann. Der Prozess ging durch mehrere Instanzen, bis nun das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es rechtens war, dass die Behörde eine MPU gefordert hatte. Denn bei Menschen, die sich aufgrund ihres Trinkverhaltens sehr an Alkohol gewöhnt haben, besteht eine erhöhte Rückfallgefahr. Ihre Giftfestigkeit führt unter anderem dazu, dass die Betroffenen die Auswirkungen ihres Alkoholkonsums auf die Fahrsicherheit nicht mehr realistisch einschätzen können.

Aus dieser aktuellen Rechtsprechung, die einen Paradigmenwechsel darstellt, folgt, dass es künftig noch wichtiger ist, bereits unmittelbar nach einer Trunkenheitsfahrt fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich sowohl im Ermittlungsverfahren verteidigen als auch im Verwaltungsverfahren vertreten zu lassen.

Neue Entwicklungen bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Verkehrsrecht am 18.9.21 an der sechsstündigen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Koblenz „Neue Entwicklungen bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten“ teilgenommen. Referent war Dr. Markus Schäpe, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Leiter des Bereichs Verkehrsrecht im ADAC, München.

Themen waren unter anderem bevorstehende Bußgelderhöhungen, Möglichkeiten der Abwendung von Fahrverboten, Verteidigungsmöglichkeiten bei Geschwindigkeitsverstößen, Handyverstößen und Rettungsgasse-Verstößen, der Geltungsbereich von Verkehrszeichen, der Umfang des Rechts auf Akteneinsicht und des Zugangs zu Messdaten, die Verwertbarkeit von Messungen mit dem Gerät LEIVTEC XV3 sowie neue MPU-Grenzwerte bei Alkohol.