Mietverhältnis in Vollstreckung und Insolvenz

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat vom 15. bis zum 17.03.2018 in Frankfurt an einer dreitägigen Fortbildungsveranstaltung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts,  der Zwangsverwaltung und der Insolvenz.

Maklerrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat vom 22. bis zum 24.02.2018 in Frankfurt an einer dreitägigen Fortbildungsveranstaltung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem das Maklerrecht, das Nachbarrecht sowie Bezüge zum Steuerrecht und zum öffentlichen Recht.

Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat vom 30.11. bis zum 02.12.2017 in Frankfurt an einer dreitägigen Fortbildungsveranstaltung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem das Wohnungseigentumsrecht.

Spannungsverhältnis Unfallflucht/Schadenanzeigepflicht gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherer

Gegenüber den Ermittlungsbehörden ist das Berufen auf das Schweigerecht als Beschuldigter die richtige Wahl, gegenüber dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer hingegen birgt das Schweigen die Gefahr einer Obliegenheitsverletzung.

Rechtsanwalt Markus Bittner berät Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Wahl der richtigen Strategie in diesem auf den ersten Blick unlösbar erscheinenden Spannungsverhältnis.

 

Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat vom 18. bis zum 20.01.2018 in Frankfurt an einer dreitägigen Fortbildungsveranstaltung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem das Recht der Gewerberaummietverhältnisse und das Pachtrecht.

Versicherungsrecht aktuell

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 13.01.2018 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsrecht aktuell“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Strategien bei Wegfall der Berufsunfähigkeit im Rahmen der Neubemessung), zur Unfallversicherung (Unfall/Invalidität/Ausschlüsse), zur Krankentagegeldversicherung (Strategien bei bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung) und zur Lebensversicherung (Widerruf und kein Ende).

 

 

„Neues Recht und aktuelle Rechtsprechung im Sozialversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat am 17. und 18.11.2017 an der 15 stündigen Fortbildungsveranstaltung „Neues Recht und Aktuelle Rechtsprechung im Sozialversicherungsrecht“ in Frankfurt teilgenommen. Themen waren unter anderem neue Rechtsprechung aus den Themenbereichen SGB II und SGB III, ausgewählte Themenkomplexe zum SGB VI und zum SGB VII, das Verfahrensrecht (SGB X und SGG nebst Kostenrecht) sowie die private und die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Recht der Mietverhältnisse

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat vom 02. bis zum 04.11.2017 in Frankfurt an der dreitägigen Fortbildungsveranstaltung „Recht der Wohnraummietverhältnisse“ teilgenommen. Themen waren unter anderem Betriebskosten, Modernisierung und Beendigung des Mietverhältnisses.

7. Frankfurter Medizinrechtstage

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 03. und 04.11.2017 jeweils ganztägig an der fünfzehnstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „7. Frankfurter Medizinrechtstage 2017“ teilgenommen. Themen waren unter anderem rechtliche Probleme im Bereich der Gynäkologie, der Chefarztvertrag, die Krankenhausabrechnung, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Befunderhebungsfehler, Befunderhebungsfehler in Orthopädie und Unfallchirurgie, Behandlungsfehler in der operativen Gynäkologie, der Sachverständigenbeweis sowie der Abrechnungsbetrug.

Recht der Wohnraummietverhältnisse

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat vom 05. bis zum 07.10.2017 in Frankfurt an der dreitägigen Fortbildungsveranstaltung „Recht der Wohnraummietverhältnisse“ teilgenommen. Themen waren unter anderem Anbahnung und Anschluss des Mietvertrages, Mieterhöhung, Mietkaution, Schönheitsreparaturen, Mietminderung und Betriebskosten.

MPU bei BAK von weniger als 1,6 Promille?

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 06.04.2017 zu dem Aktenzeichen 3 C 24.15 klargestellt, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von weniger als 1,6 Promille die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht von der Beibringung einer MPU abhängig machen darf, solange nicht zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen.

Haushaltsführungsschaden nach einem Schadenereignis

Verkehrsunfälle, medizinische Behandlungen und andere Schadenereignisse können zu Personenschäden führen. Neben dem Schmerzensgeld steht dann insbesondere auch der Haushaltsführungsschaden zur Regulierung an, welcher unter Umständen sogar das Schmerzensgeld bei weitem übersteigen kann.

Hierbei handelt es sich allerdings um eine schwierige Materie, die vielfach nicht richtig beherrscht wird, sodass Ansprüche des Verletzten verloren gehen.

Rechtsanwalt Markus Bittner berät und vertritt auch insoweit seit mehr als 20 Jahren Verletzte gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer!