Kreditbearbeitungsgebühren sind unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat am 13.05.2014 in den beiden Revisionsverfahren XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 entschieden, dass Banken für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben dürfen. Solche Entgelte sind unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Interesse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten.