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Versicherungsrecht aktuell

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.06.2018 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsrecht aktuell“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zum allgemeinen Versicherungsvertragsrecht, zu Informations- und Beratungspflichten des Versicherers, zu Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie zur Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung.

 

 

Spannungsverhältnis Unfallflucht/Schadenanzeigepflicht gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherer

Gegenüber den Ermittlungsbehörden ist das Berufen auf das Schweigerecht als Beschuldigter die richtige Wahl, gegenüber dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer hingegen birgt das Schweigen die Gefahr einer Obliegenheitsverletzung.

Rechtsanwalt Markus Bittner berät Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Wahl der richtigen Strategie in diesem auf den ersten Blick unlösbar erscheinenden Spannungsverhältnis.

 

Versicherungsrecht aktuell

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 13.01.2018 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsrecht aktuell“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Strategien bei Wegfall der Berufsunfähigkeit im Rahmen der Neubemessung), zur Unfallversicherung (Unfall/Invalidität/Ausschlüsse), zur Krankentagegeldversicherung (Strategien bei bestehender Berufsunfähigkeitsversicherung) und zur Lebensversicherung (Widerruf und kein Ende).

 

 

Haushaltsführungsschaden nach einem Schadenereignis

Verkehrsunfälle, medizinische Behandlungen und andere Schadenereignisse können zu Personenschäden führen. Neben dem Schmerzensgeld steht dann insbesondere auch der Haushaltsführungsschaden zur Regulierung an, welcher unter Umständen sogar das Schmerzensgeld bei weitem übersteigen kann.

Hierbei handelt es sich allerdings um eine schwierige Materie, die vielfach nicht richtig beherrscht wird, sodass Ansprüche des Verletzten verloren gehen.

Rechtsanwalt Markus Bittner berät und vertritt auch insoweit seit mehr als 20 Jahren Verletzte gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer!

 

 

 

Update im Personenschaden- und Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 07.07.2017 in Köln an einer zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO im Versicherungsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem die Berechnung des Personenschadens, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Rechtsschutzversicherung sowie Besonderheiten im Haftpflichtversicherungsrecht.

Krankenhauskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 10.06.2017 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Neuere Rechtsprechung zur privaten Krankenhauskosten- und Krankentagegeldversicherung“ teilgenommen.

Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag

Kommt es in einem Abstand von lediglich 27 Meter zum Schadensort zu einem Blitzeinschlag im Nachbarhaus, so besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für Induktionsschäden, sodass der Versicherer zum Schadenersatz verpflichtet sein kann (AG Wesel, Urteil vom 05.01.2017, 5 C 101/15).

Verschweigen eines weiteren Unfallversicherungsvertrages

Beantragt ein Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherern Leistungen aus jeweils bestehenden Unfallversicherungsverträgen und lässt er innerhalb weniger Tage in jedem der Antragsvordrucke die Frage nach anderen Unfallversicherungen unbeantwortet, so ist regelmäßig von einer vorsätzlichen Verletzung der Obliegenheit zu wahrheitsgemäßen Angaben durch den Versicherungsnehmer auszugehen, die zur Leistungsfreiheit des jeweiligen Versicherers führt (OLG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2016, 10 U 778/15).

Ersatz der Umsatzsteuer bei Totalschaden

Der Versicherte kann von seinem Fahrzeugversicherer bei einem Totalschaden die Umsatzsteuer unabhängig von ihrem Anfall verlangen, wenn dieser sich ein Ersatzfahrzeug zu Kosten mindestens in Höhe des Bruttowiederbeschaffungswerts beschafft (OLG Celle, Urteil vom 06.10.2016, 8 U 111/16).

Effektive Unfallschadensregulierung

Frau Ivonne Lucchesi hat am 06. und 07.10.2016 in Frankfurt an einem zweitägigen Intensivseminar zur Unfallschadenregulierung teilgenommen. Gegenstand der Veranstaltung waren insbesondere aktuelle Fragen zum Sach- und Personenschaden sowie zum Versicherungsrecht.

„Personenschadensregulierung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 10.09.2016 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Personenschadensregulierung“ in Frankfurt teilgenommen.

Schwerpunkte dieser Veranstaltung waren die Gestaltung von Abfindungsvergleichen, die Kapitalisierung von Schmerzensgeldrenten und sonstigen Renten, Regresse des Sozialversicherungsträgers und anderer Leistungsträger sowie Fragen der Verjährung.

Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei absoluter Fahruntüchtigkeit (LG Saarbrücken, Urteil vom 18.02.2015, 14 O 108/14)

Ein Kraftfahrer mit einer BAK von 1,1 Promille und höher ist absolut fahruntüchtig. Das Führen eines Kfz ist in diesem Fall grundsätzlich objektiv und subjektiv als grob fahrlässig anzusehen. In Fällen absoluter Fahruntüchtigkeit spricht der Beweis des ersten Anscheins auch für den Kausalzusammenhang zwischen absoluter Fahruntüchtigkeit und dem Unfall.

Der Versicherungsnehmer muss sich das grob fahrlässige Verhalten des Fahrers zurechnen lassen, wenn dieser unbeschadet der Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Herbeiführung des Versicherungsfalles als dessen Repräsentant anzusehen ist.

Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder sonstigen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist. Der Fahrer eines Kfz ist jedenfalls dann Repräsentant des Versicherungsnehmers, wenn ihm das Fahrzeug zur eigenverantwortlichen Nutzung anvertraut worden ist und er auch für die Unterhaltung und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu sorgen hat.