Beiträge

Tagung der ADAC Vertragsanwälte

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 30. und 31.08.2019 in Kassel an einer Tagung von ADAC Vertragsanwälten teil. Themen sind unter anderem rechtliche Besonderheiten beim Autokauf, Aktuelles zur Nutzungsausfallentschädigung, die Würdigung von Zeugenaussagen in Verkehrsunfallprozessen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, spezielle verkehrsrechtliche Themen mit internationalem Bezug, aktuelle Änderungen der MPU sowie die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsrecht, insbesondere zum Personenschaden. Zu den Referenten gehört Thomas Offenloch, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe.

Hohes Alter allein begründet keine Zweifel an der Fahreignung

Teilt die Hausärztin der Fahrerlaubnisbehörde ohne Nennung von Diagnosen oder Symptome ihre Zweifel an der Fahreignung eines Patienten mit der Begründung mit, dieser könne sich nur schlecht fortbewegen, ist dies nicht ausreichend, um eine medizinische Begutachtung zu fordern. Vielmehr müssen konkrete Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen. (Verwaltungsgerichtshof München, 11 CS 181897)

Neues zu behördlichen Messverfahren und Unfallflucht

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 24.05.2019 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren“ teil. Der renommierte Sachverständige Dipl-Physiker Klaus Schmetterling aus Oldenburg stellt sämtliche behördliche Messverfahren vor und erläutert deren Schwachpunkte, weiterhin wird die Wahrnehmbarkeit von Kollisionen im Hinblick auf die Unfallfluchtproblematik eingehend beleuchtet.

Abmeldung eines Kfz führt allein nicht zum Verlust des Haft­pflicht­versicherungs­schutzes

Wird ein Kraftfahrzeug abgemeldet, führt dies allein nicht zum Verlust des Haft­pflicht­versicherungs­schutzes. Vielmehr kann eine sogenannte Ruheversicherung vorliegen, die weiterhin Schäden abdeckt. Eine Strafbarkeit nach § 6 Abs. 1 des Pflicht­versicherungs­gesetzes (PflVG) besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 16.06.2017 (1 Ss 115/17) entschieden.

Auffahrender haftet selbst bei Möglichkeit eines plötzlichen Abbremsens aus erzieherischen Gründen für Auffahrunfall!

Der Auffahrende haftet selbst dann für den Auffahrunfall allein, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende aus erzieherischen Gründen plötzlich stark abgebremst hat. Denn darin liegt nur dann ein vorwerfbarer Verkehrsverstoß des Vorausfahrenden, wenn ihm ein abruptes Abbremsen aus erzieherischen Gründen nachgewiesen werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 28.04.2017 – 9 U 189/15 – entschieden.

AG Köln zur Strafbarkeit eines selbstgebauten Blitzers

Das Aufstellen eines selbstgebauten Blitzers im eigenen Vorgarten, um das Tempolimit in der Straße durchzusetzen, ist als Amtsanmaßung strafbar, so das AG Köln in seinem Beschluss vom 10.12.2018, Az.: 528 Ds 641/18.

Ein wegen Amtsanmaßung angeklagter Tischler, der mit einer selbstgebastelten Blitzer-Attrappe in seinem Kölner Stadtviertel Tempo 30 durchsetzen wollte, ist glimpflich davongekommen. Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein.

Der Mann hatte die Blitzer-Attrappe in seinem Vorgarten aufgestellt. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass er die Attrappe an einem Samstagnachmittag im Jahr 2015 mit seinen heute  Kindern gebastelt habe.  Das Resultat war ein Werk aus Holzpaletten und einem roten Plastikstück für die vermeintliche Blitzverglasung.

Ein Autofahrer hatte den 36-Jährigen daraufhin im April wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB angezeigt.

„Verkehrsrecht komplett“

Rechtsanwältin Laura Quarta hat am 24.11.2018 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsrecht komplett“ teilgenommen.

39. ADAC Juristen Congress Bremen 2018

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt vom 20. bis zum 22.09.2018 an dem 39. ADAC Juristen Congress in Bremen teil. Themen sind unter anderem „Aktuelle Rechtsfragen des Autokaufs“, „Das strafrechtliche Fahrverbot neuer Prägung“ sowie „Der Anspruchsübergang im Personenschadensrecht“.

Urteil: Beschädigung eines Automatikfahrzeugs in der Waschstraße

Ein Waschanlagenbetreiber, der vor Benutzung der Waschstraße nicht darauf hinweist, dass bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 06.09.2018 (Az.: 213 C 9522/16) für Recht erkannt.

Keine Abrechnung auf Neuwagenbasis nach 3.300 km Laufleistung

Wie der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in seinem Beschluss vom 29.05.2018 (Az. 9 U 5 /18) entschieden hat, kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Damit bestätigt das OLG die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach welcher ein Anspruch auf Neuwagenentschädigung in der Regel nur bei einer Fahrleistung von max. 1000 km und einer nicht länger als einen Monat zurückliegenden Erstzulassung in Betracht kommt.

Dashcam-Aufzeichnungen verwertbar

Der Bundesgerichtshof entschied am 15.05.2018 unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam trotz Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar ist.

Bundesverwaltungsgericht zur Zulässigkeit von Dieselfahrverboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen beiden Urteilen vom 27.02.2018 (Az. 7 C 26.16 zu VG Düsseldorf und Az. 7 C 30.17 zu VG Stuttgart) entschieden, dass Dieselfahrverbote im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in besonders belasteten Stadtbereichen zulässig sind.

Was bedeutet das für Sie als Diesel-Fahrer bzw. Anwohner in Limburg-Weilburg?

Die Verwaltungsgerichtsentscheidung wirft eine Reihe von Fragen auf – sei es, dass Sie als Diesel-Fahrer betroffen sind oder als Anwohner einer besonders von Emissionen belasteten Straße.

Neben der Frage nach der Nutzung eines Dieselfahrzeugs stellt sich für Sie als Eigentümer auch die Frage nach der Umrüstung Ihres Fahrzeugs oder Ersatz für den drohenden Wertverlust bzw. Schadenersatz.

Rechtsanwalt Markus Bittner ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Limburg und zugleich ADAC-Vertragsanwalt besonders qualifiziert und kann Sie umfassend beraten.

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