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„VVG AT“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 5.4.2022 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „VVG AT“ der Juristische Fachseminare Bonn teil. Gegenstand des Seminars ist die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen, arglistiger Täuschung und vertraglichen Obliegenheiten.

„Verteidigung in Verkehrsstraf- und OWi-Sachen mit Blick auf Revision und Rechtsbeschwerde“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 31.3.2022 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „Verteidigung in Verkehrsstraf- und OWi-Sachen mit Blick auf Revision und Rechtsbeschwerde“ der DeutscheAnwaltAkademie teil. Gegenstand des Seminars sind die Zulassung der Rechtsbeschwerde, die Sprungrevision als ernste Alternative zur Berufung, die Vorstellung einzelner typischer Verfahrensrügen und der Rügepräklusion, Widerspruch und Beanstandung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung sowie die richtige Präsentation der Beweismittel vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren. Darüber hinaus werden die Tatbestände der Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotener Fahrzeugrennen und des Handyverstoßes besprochen sowie Besonderheiten von Vorsatz und Fahrlässigkeit, der Abwesenheitsverhandlung und der Beweisverwertungsverbote.

„Die vertraglichen Obliegenheiten (§§ 28-32 VVG): Struktur und aktuelle Rechtsprechung“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 28.3.2022 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Die vertraglichen Obliegenheiten (§§ 28-32 VVG): Struktur und aktuelle Rechtsprechung“ der DeutscheAnwaltAkademie teil. Gegenstand des Seminars sind verhüllte Obliegenheiten, Vergessen, Kausalitätsgegenbeweis und die Zurechnung Dritter (insbesondere Repräsentanten, Wissenserklärung und Wissensvertreter).

„Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts 2020/2021“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 24.3.2022 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts 2020/2021“ der Rechtsanwaltskammer Koblenz teilgenommen. Gegenstand des Seminars war die höchstrichterliche Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht in den vergangenen beiden Jahren.

Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ordnungswidrigkeitenverfahren sind für die Betroffenen häufig von besonderer Bedeutung, da unter Umständen führerscheinrechtliche Sanktionen drohen. Obwohl Ordnungswidrigkeitsverfahren äußerst komplex und speziell sind, bieten sich der Verteidigung regelmäßig viele Möglichkeiten, zugunsten des Betroffenen auf das Verfahren einzuwirken. Dies setzt viel Erfahrung und Kenntnis der Rechtsprechung in Ordnungswidrigkeitenverfahren voraus.

Rechtsanwalt Markus Bittner bildet sich aus diesem Grund insbesondere auch auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts regelmäßig fort. Allein im Monat März 2022 stehen insgesamt 11 Fortbildungsstunden an:

23.03.2022, 12:00 Uhr bis 18:30 Uhr: Fahrerlaubnis und Führerschein im Straf- und Bußgeldrecht (6 Stunden)

31.03.2022, 10:00 bis 16:45 Uhr: Verteidigung in Verkehrsstraf- und OWi-Sachen mit Blick auf Revision und Rechtsbeschwerde (5 Stunden)

Pauschale Verdoppelung des Fahrverbots wegen vorsätzlichen Handels in Bußgeldsachen unzulässig.

Häufig verdoppeln Gerichte bei vorsätzlich begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen pauschal das nach der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgesehene Fahrverbot. Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss vom 20.4.2021, Az. 2 Ss OWi 88/21 klargestellt, dass dies unzulässig ist, da der enge gesetzliche Rahmen für die Dauer eines Fahrverbots von einem Monat bis drei Monaten zeigt, dass der Normgeber davon ausgeht, dass die beabsichtigte Wirkung als rein spezialpräventive Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme grundsätzlich schon mit einem einmonatigen Fahrverbot zu erreichen ist.

Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren bietet viele Möglichkeiten, ist jedoch schwierig und komplex und erfordert juristisches und technisches Fachwissen und Erfahrung.

Rechtsanwalt Markus Bittner verteidigt seit 1997 regelmäßig in Ordnungswidrigkeitenverfahren und bildet sich im Verkehrsrecht jährlich mindestens 15 Stunden fort.

„Berufsunfähigkeitsversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.11.2021 an der fünfstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der MWV GmbH „Berufsunfähigkeitsversicherung“ mit den Referenten Dr. Heike Bussmann, Richterin am BGH und Sascha Piontek, Richter am OLG Hamm teilgenommen. Thema war die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zu versicherungsrechtlichen Fragen.

Fortbildung: Strafrecht

Frau Rechtsanwältin Quarta hat am 26.10.21 an der 5-stündigen Fortbildungsveranstaltung: „Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum materiellen Strafrecht und zum Strafverfahrensrecht teilgenommen.“

Neue Entwicklungen bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten

Rechtsanwalt Markus Bittner hat als Fachanwalt für Verkehrsrecht am 18.9.21 an der sechsstündigen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Koblenz „Neue Entwicklungen bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten“ teilgenommen. Referent war Dr. Markus Schäpe, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Leiter des Bereichs Verkehrsrecht im ADAC, München.

Themen waren unter anderem bevorstehende Bußgelderhöhungen, Möglichkeiten der Abwendung von Fahrverboten, Verteidigungsmöglichkeiten bei Geschwindigkeitsverstößen, Handyverstößen und Rettungsgasse-Verstößen, der Geltungsbereich von Verkehrszeichen, der Umfang des Rechts auf Akteneinsicht und des Zugangs zu Messdaten, die Verwertbarkeit von Messungen mit dem Gerät LEIVTEC XV3 sowie neue MPU-Grenzwerte bei Alkohol.

„Aktuelles im Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 01.07.2021 an der fünfstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz „Aktuelles im Versicherungsrecht“ teilgenommen.

„Update Unfallversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 29.06.2021 an der zweieinhalbstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz „Update Unfallversicherungsrecht“ teilgenommen.