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BGH: Bezeichnung der Erklärung eines Angeklagten als „Quatsch“ durch Schöffen kann dessen Ablehnung als befangen rechtfertigen

Bezeichnet ein Schöffe eine am ersten Verhandlungstag vorgetragene Erklärung des Angeklagten als „Quatsch“, ohne das Ende der Erklärung abzuwarten, so rechtfertigt dies die Ablehnung des Schöffen als befangen gemäß §§ 24 Abs. 2, 31 StPO. Es besteht insoweit ein gerechtfertigtes Misstrauen in dessen Unparteilichkeit. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 06.03.2018 – 3 StR 559/17 – entschieden.

Rechtsanwältin Stefanie George verstärkt die Kanzlei!

Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefanie George verstärkt ab dem 01.03.2019 die Kanzlei Markus Bittner in Limburg.

Ihr besonderes Interesse gilt neben dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht dem Bau- und Architektenrecht.

„Verkehrsrecht komplett“

Rechtsanwältin Laura Quarta hat am 24.11.2018 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsrecht komplett“ teilgenommen.

Der Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

Wer den direkten Weg zur Arbeitsstätte verlässt, um den Straßenbelag auf Glätte hin zu überprüfen und sich hierbei verletzt, steht nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, da kein Arbeitsunfall und somit auch kein Wegeunfall vorliegt. Bei der Prüfung der Fahrbahnverhältnisse handelt es sich vielmehr um eine rein eigenwirtschaftliche Tätigkeit (BSG, Urteil vom 23.01.2018, B 2 U 3/16 R).

Grenzen der Rücksichtnahmepflicht bei Kinderlärm aus der Nachbarwohnung

Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass in einem Mehrfamilienhaus gelegentlich auftretende Lärmbeeinträchtigungen grundsätzlich als sozial adäquat hinzunehmen sind und für die betroffenen Mitmieter deshalb noch nicht ohne Weiteres einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 BGB begründen. Die überwiegende Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, ggf. auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, grundsätzlich hinzunehmen sind. Der BGH ist demgegenüber nun einschränkend der Auffassung , dass die insoweit zwar grundsätzlich zu fordernde erhöhte Toleranz durchaus ihre Grenzen hat. Es ist daher im jeweiligen Einzelfall die Art, Qualität, Dauer und Zeit der verursachten Geräuschemissionen, das Alter und der Gesundheitszustand des Kindes sowie die Vermeidbarkeit der Emissionen, etwa durch objektiv gebotene erzieherische Einwirkungen oder durch zumutbare oder sogar gebotene bauliche Maßnahmen, zu berücksichtigen. Der BGH hat hierdurch das Recht auf Rücksichtnahme der Nachbarn gestärkt, welches zu Mietminderungsansprüchen der betroffenen Mitmieter führen kann (BGH, Beschluss vom 22.08.2017, VIII ZR 226/16).

„Neues Sozialversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat am 16. und 17.11.2018 in Frankfurt an den insgesamt 15-stündigen Fortbildungsseminaren „Neues Recht und aktuelle Rechtsprechung: Sozialversicherungsrecht für Arbeitsrechtler und Sozialrechtlicher“ sowie „Neues Recht und aktuelle Rechtsprechung: Sozialrecht und Medizinrecht“ teilgenommen.

8. Frankfurter Medizinrechtstage 2018

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23. und 24.11.2018 an der fünfzehnstündigen Fortbildungsveranstaltung „8. Frankfurter Medizinrechtstage 2018“ teilgenommen. Themen waren unter anderem „Grundlegendes und Aktuelles zur Zahnarzthaftung“, „Medizinprodukterecht und Haftungsrecht“, „Umgang mit zahnmedizinischen Sachverständigen“, „Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren“, „Impfschadensrecht“ sowie „Ambulante Tätigkeit von Krankenhausärzten im Krankenhaus“.

39. ADAC Juristen Congress Bremen 2018

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt vom 20. bis zum 22.09.2018 an dem 39. ADAC Juristen Congress in Bremen teil. Themen sind unter anderem „Aktuelle Rechtsfragen des Autokaufs“, „Das strafrechtliche Fahrverbot neuer Prägung“ sowie „Der Anspruchsübergang im Personenschadensrecht“.

Fortbildung Strafrecht

Rechtsanwältin Laura Quarta nimmt vom 28. bis zum 30.03.2019 in Frankfurt an einer dreitätigen Fortbildung im Strafrecht teil. Themen sind unter anderem das Ermittlungsverfahren, die Untersuchungshaft sowie Durchsuchung und Beschlagnahme.

Fachanwaltslehrgang Strafrecht

Rechtsanwältin Laura Quarta nimmt 2019 an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teil als Voraussetzung dafür, die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen zu bekommen.

Immer am Puls des Versicherungsrechts

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 08.06.2018 in Bonn an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Immer am Puls des Versicherungsrechts“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, zur Unfallversicherung, zur Krankenversicherung, zur Erhebung von Gesundheitsdaten sowie zur Versicherer- und Vermittlerhaftung.

 

 

Versicherungsrecht aktuell

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.06.2018 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsrecht aktuell“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zum allgemeinen Versicherungsvertragsrecht, zu Informations- und Beratungspflichten des Versicherers, zu Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie zur Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung.