Beiträge

„Praktikabler Umgang mit dem Haushaltsführungsschaden“

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 03.07.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Praktikabler Umgang mit dem Haushaltsführungsschaden“ teil.

„Ärztliche Aufklärung und Verstöße aus Sicht der anwaltlichen Praxis“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 19.05.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Medizinrecht „Ärztliche Aufklärung und Verstöße aus Sicht der anwaltlichen Praxis“ teilgenommen.

Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Unfall- und Krankenversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 28.05.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Unfall- und Krankenversicherung“ teil.

Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 08.06.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung“ teil.

Aktuelle Rechtsprechung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 06.05.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle Rechtsprechung in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ teilgenommen.

Aktuelle Rechtsprechung zum VVG AT

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 05.05.2020 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle Rechtsprechung im VVG AT“ teilgenommen.

Corona und Betriebsschließungs- oder Betriebsausfallversicherung

Die Corona-Pandemie ist für viele Unternehmen ein harter Schlag. Das Öffnungsverbot für Gaststätten und Verkaufsbetriebe sowie Einschränkungen bei Hotelübernachtungen und bei Dienstleistungen führen zu bedrohlichen Einnahmeausfällen, doch die meisten Betriebsausgaben laufen weiter.

Springt hier eine Betriebsschließungs- oder Betriebsausfallversicherung wegen Infektionsgefahr oder eine andere Versicherung ein? Verschiedene Versicherungen versuchen, sich ihrer Leistungspflicht ganz oder teilweise zu entziehen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Unklarheiten darüber bestehen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Ihr Versicherer leistungspflichtig ist.

Regulierung von Verkehrsunfällen

Die Regulierung von Verkehrsunfällen wird immer komplizierter, die Kürzungen einzelner Schadenspositionen wie beispielsweise dem Fahrzeugschaden oder dem Haushaltsführungsschaden durch die Versicherer immer gravierender.

Allein die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht als Spezialisten garantiert, dass alle Ansprüche reguliert werden, auch wenn die Schuldfrage eindeutig erscheint.

Dies gilt umso mehr, als die Anwaltsgebühren in den meisten Fällen sogar wesentlich geringer sind als beispielsweise die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Schadenshöhe und grundsätzlich auch von dem Versicherer übernommen werden, wenn dieser dem Grunde nach haftet.

Unabhängig hiervon erfolgt die Erstberatung in unserer Kanzlei grundsätzlich kostenfrei, um schnellstmöglich und unbürokratisch helfen zu können, sollten Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sein.

„Aktuelle Probleme der Personenschadensregulierung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 29.02.2020 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Aktuelle Probleme der Personenschadensregulierung aus Sicht des Rechtsanwalts des Geschädigten“ teilgenommen.

Ersatzfähiger Schockschaden bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung

Der BGH hat mit Urteil vom 21.05.2019, Az. VI ZR 299/17 klargestellt, dass ein an einem fehlerhaften Eingriff Unbeteiligter wie zum Beispiel der Ehepartner, Schadenersatz verlangen kann, sofern dieser über die „normale“ Trauerreaktion hinaus eine psychische Störung mit Krankheitswert erlitten hat.

Ansprüche können somit nicht nur dem durch einen Behandlungsfehler geschädigten Patienten, sondern darüberhinaus auch beispielsweise dem Ehepartner desselben zustehen.

Keine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter

Das AG Dortmund hat entgegen der derzeit überwiegenden Rechtsprechung mit Urteil vom 21.01.2020 entschieden, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter nicht automatisch von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann (729 Ds – 060 Js 513/19 – 349/19). Dem lag eine Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,40 Promille zu einer verkehrsarmen Zeit in einem Fußgängerbereich zugrunde ohne tatsächlich feststellbare oder auch nur abstrakt drohende Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter.

VGT 2020 in Goslar

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 30. und 31.01.2020 am IV. Arbeitskreis „Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens“ des Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar teil. Themen sind unter anderem das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung, Möglichkeiten im Zwischenverfahren, das Verfolgungshindernis der Verjährung sowie die Frage, ob Änderungen am geltenden Recht erforderlich sind, um den Anspruch des Betroffenen auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu sichern.