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Coronavirus und Arbeitsrecht

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie werden mit steigenden Fallzahlen nach und nach alle Lebensbereiche betreffen und somit beispielsweise auch das Arbeitsleben.

Wir informieren Sie gerne darüber, welche arbeitsrechtlichen Folgen sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der besonderen gesundheitlichen Gefahrenlage ergeben.

Häufig herrscht beispielsweise Unklarheit darüber, ob dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Arbeit im Home-Office bzw. auf Vergütung zusteht, wenn der Arbeitgeber wegen Corona von der Arbeit freistellt. Gilt bei einer Coronaviruserkrankung der übliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Wie verhält es sich, wenn lediglich der Verdacht auf eine Ansteckung vorliegt? Besteht während einer Quarantäne Arbeitspflicht?

Coronavirus und Gesundheitsvorsorge

Bitte betreten Sie die Kanzlei nicht, wenn Sie in den letzten 14 Tagen in Italien, Österreich oder der Schweiz waren oder erkältet sind. In diesen Fällen nehmen Sie bitte telefonisch (06431/219319) oder per E-Mail (office@kanzlei-markus-bittner.de) Kontakt mit uns auf.

In allen anderen Fällen halten Sie bitte einen Sicherheitsabstand von mindestens 1 bis 2 Meter ein.