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BGH: Bezeichnung der Erklärung eines Angeklagten als „Quatsch“ durch Schöffen kann dessen Ablehnung als befangen rechtfertigen

Bezeichnet ein Schöffe eine am ersten Verhandlungstag vorgetragene Erklärung des Angeklagten als „Quatsch“, ohne das Ende der Erklärung abzuwarten, so rechtfertigt dies die Ablehnung des Schöffen als befangen gemäß §§ 24 Abs. 2, 31 StPO. Es besteht insoweit ein gerechtfertigtes Misstrauen in dessen Unparteilichkeit. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 06.03.2018 – 3 StR 559/17 – entschieden.

BGH zur Abschaltautomatik – „Es ist vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen“

In seinem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) hat der Senat die Parteien auf seine vorläufige Rechtsauffassung hinwiesen, dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte. Der Kläger hatte gegen den Fahrzeughändler geklagt.

Grenzen der Rücksichtnahmepflicht bei Kinderlärm aus der Nachbarwohnung

Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass in einem Mehrfamilienhaus gelegentlich auftretende Lärmbeeinträchtigungen grundsätzlich als sozial adäquat hinzunehmen sind und für die betroffenen Mitmieter deshalb noch nicht ohne Weiteres einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 BGB begründen. Die überwiegende Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, ggf. auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, grundsätzlich hinzunehmen sind. Der BGH ist demgegenüber nun einschränkend der Auffassung , dass die insoweit zwar grundsätzlich zu fordernde erhöhte Toleranz durchaus ihre Grenzen hat. Es ist daher im jeweiligen Einzelfall die Art, Qualität, Dauer und Zeit der verursachten Geräuschemissionen, das Alter und der Gesundheitszustand des Kindes sowie die Vermeidbarkeit der Emissionen, etwa durch objektiv gebotene erzieherische Einwirkungen oder durch zumutbare oder sogar gebotene bauliche Maßnahmen, zu berücksichtigen. Der BGH hat hierdurch das Recht auf Rücksichtnahme der Nachbarn gestärkt, welches zu Mietminderungsansprüchen der betroffenen Mitmieter führen kann (BGH, Beschluss vom 22.08.2017, VIII ZR 226/16).

BGH zum Täter-Opfer-Ausgleich an Hinterbliebene

Ein Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht ist nicht möglich, wenn das Opfer verstorben ist. Eine Ausgleichszahlung an die Angehörigen kann daher keine Strafmilderung für den Täter eines vollendeten Tötungsdelikts begründen, entschied der BGH mit nun veröffentlichtem Beschluss vom 06.06.2018 (Az. 4 StR 144/18).

Bundesgerichtshof zur Annullierung eines Flugs wegen Streiks an den Passagierkontrollen

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.09.2018 (Az.: X ZR 111/17) entschieden, dass den Passagieren eines annullierten Flugs auch dann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zustehen kann, wenn die Passagierkontrollen am Startflughafen bestreikt wurden und deshalb nicht gewährleistet war, dass alle Passagiere den Flug erreichen konnten.

BGH: Kein sexueller Missbrauch von Kindern bei bloßem Ausziehen eines Kindes

Das bloße Ausziehen eines Kindes stellt keinen strafbaren sexuellen Missbrauch von Kindern gemäß § 176 Abs. 1 StGB dar. Denn das Ausziehen eines Kindes stellt regelmäßig keine sexuelle Handlung am Körper des Kindes dar. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 23.02.2017 (1 StR 627/16) entschieden.

Verstoß gegen § 242 BGB bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer Unfallverletzung des Beifahrer-Mittäters bei Kraftraddiebstahl

Wird nach einem von zwei Mittätern begangenen Fahrzeugdiebstahl der eine Täter als Beifahrer des gestohlenen Fahrzeugs bei einem vom anderen Täter als Fahrer verursachten Verkehrsunfall verletzt, so ist der Verletzte nach den Grundsätzen von Treu und Glauben daran gehindert, den ihm gegen den fahrenden Mittäter zustehenden Schadensersatzanspruch direkt gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des bestohlenen Halters geltend zu machen. So hat der BGH in seinem Urteil vom 27.02.2018 (IV ZR 109/17) entschieden.

Verfasserin: Ass. jur. Laura Quarta

Dashcam-Aufzeichnungen verwertbar

Der Bundesgerichtshof entschied am 15.05.2018 unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam trotz Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar ist.

Schmerzensgeldbemessung

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 16.09.2016 zu dem Aktenzeichen VGS 1/16 klargestellt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht von vornherein ausgeschlossen werden können.

Betriebsgefahr bei berührungslosem Unfall

Bei einem berührungslosen Unfall ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BHG, Urteil vom 22.11.2016, VI ZR 533/15)

Verkehrsrecht 2017: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht sowie zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 17.02.2017 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht“ teilgenommen. Referent war Jürgen Cierniak, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, 4. Strafsenat. Dabei wurde der aktuelle Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Praktisch wichtige Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung wurden vertieft sowie Ansätze für eine aktive Verteidigung besprochen. Schwerpunkt war dabei das Recht des Betroffenen, nach Geschwindigkeitsmessungen über einen Rechtsanwalt die Geräteakte und die Messdatei anfordern und auswerten und hierdurch die Messung angreifen zu können.

Aktuelles Urteil des BGH zur Veräußerung des Unfallwagens zum Restwert

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.09.2016 zu dem Az. VI ZR 673/15 zum Einen klargestellt, dass der Geschädigte dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des Unfallwagens keine Gelegenheit dazu geben muss, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen.

 

Zum Anderen stellt der Senat in dem zitierten Urteil klar, dass die korrekte Ermittlung des Restwertes nach wie vor auf dem allgemeinen regionalen Markt zu erfolgen hat, da es dem Geschädigten möglich sein muss, das Fahrzeug bei einer ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler bei dem Erwerb des Ersatzwagens in Zahlung geben zu können.