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„Berufsunfähigkeitsversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.11.2021 an der fünfstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der MWV GmbH „Berufsunfähigkeitsversicherung“ mit den Referenten Dr. Heike Bussmann, Richterin am BGH und Sascha Piontek, Richter am OLG Hamm teilgenommen. Thema war die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zu versicherungsrechtlichen Fragen.

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung sichert das Risiko eines vorübergehenden krankheitsbedingten Verdienstausfalles ab. Ein solcher kann nicht mehr entstehen, wenn der Versicherte mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder während ihrer Dauer derart erkrankt, dass der vorübergehende Charakter des Verdienstausfalls einer voraussichtlich dauernden Berufsunfähigkeit weicht. Daher endet die Krankentagegeldversicherung mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person.

Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist also nicht in der Krankentagegeldversicherung abgesichert.

Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung hat, wenn Berufsunfähigkeit eingetreten und der Anspruch auf Krankentagegeld somit entfallen ist.

Bitte sprechen Sie uns an, sollte insoweit Beratungsbedarf bestehen, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Vorvertragliche Anzeigepflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach einem Urteil des OLG Köln vom 30.09.2011, Az. 20 U 43/11 handelt es sich bei zwei ca. 3,5 Jahre zurückliegende Erkrankungen, die zu einer ärztlichen Krankschreibung wegen Lumbalgie (Kreuzschmerzen) von 5 Tagen sowie Tendavaginitis (Sehnenscheidenentzündung) von 12 Tagen geführt haben, nicht jedoch mit einer vertieften Behandlung verbunden waren, um Bagatellerkrankungen, die bei Antragstellung auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben werden müssen.

Eine Anzeigepflicht kommt jedoch in Betracht, wenn auffallend viele Gesundheitsbeeinträchtigungen vorgelegen haben, von denen jede für sich genommen nicht gravierend war, die jedoch Rückschlüsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zulassen und auf eine möglicherweise verborgene Gefahrenlage hinweisen.