Markus Bitter – ADAC Vertragsanwalt

Beiträge

ADAC JuristenCongress 2020 als Online-Seminar

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 02.10.2020 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „ADAC JuristenCongress 2020“ teilgenommen. Themen der Veranstaltung waren „Aktuelle BGH-Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum Straßenverkehrsrecht“, „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, „Sozialrechtliche Auswirkungen auf die Unfallschadenregulierung“ sowie „Fahrsicherheit und Fahreignung – Cannabis als Problem?“.

Verschärfung der Sanktionen bei den Geschwindigkeitsübertretungen ab dem 28.04.2020

Am 28.04.2020 treten weiterreichende Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung in Kraft.

Ein wesentlicher Punkt ist die Verschärfung der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h, bei denen die Regelsätze verdoppelt wurden.

Weiterhin wurde äußerst kurzfristig auf Empfehlung des Bundesrats hin die Grenze für ein Fahrverbot von einem Monat innerorts auf 21 km/h Überschreitung und außerorts auf nur 26 km/h herabgesetzt.

Keine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter

Das AG Dortmund hat entgegen der derzeit überwiegenden Rechtsprechung mit Urteil vom 21.01.2020 entschieden, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter nicht automatisch von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann (729 Ds – 060 Js 513/19 – 349/19). Dem lag eine Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,40 Promille zu einer verkehrsarmen Zeit in einem Fußgängerbereich zugrunde ohne tatsächlich feststellbare oder auch nur abstrakt drohende Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter.

2020: Neue Verkehrsregeln und höhere Bußgelder

Mitte Februar will sich der Bundesrat abschließend mit der StVO befassen und über Änderungsanträge entscheiden. Geplant sind unter anderem deutlich härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse, höhere Bußgelder fürs Halten in zweiter Reihe und mehr Rechte sowie ein besserer Schutz für Radfahrer.

Tagung der ADAC Vertragsanwälte

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 30. und 31.08.2019 in Kassel an einer Tagung von ADAC Vertragsanwälten teil. Themen sind unter anderem rechtliche Besonderheiten beim Autokauf, Aktuelles zur Nutzungsausfallentschädigung, die Würdigung von Zeugenaussagen in Verkehrsunfallprozessen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, spezielle verkehrsrechtliche Themen mit internationalem Bezug, aktuelle Änderungen der MPU sowie die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsrecht, insbesondere zum Personenschaden. Zu den Referenten gehört Thomas Offenloch, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe.

39. ADAC Juristen Congress Bremen 2018

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt vom 20. bis zum 22.09.2018 an dem 39. ADAC Juristen Congress in Bremen teil. Themen sind unter anderem „Aktuelle Rechtsfragen des Autokaufs“, „Das strafrechtliche Fahrverbot neuer Prägung“ sowie „Der Anspruchsübergang im Personenschadensrecht“.

Bundesverwaltungsgericht zur Zulässigkeit von Dieselfahrverboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen beiden Urteilen vom 27.02.2018 (Az. 7 C 26.16 zu VG Düsseldorf und Az. 7 C 30.17 zu VG Stuttgart) entschieden, dass Dieselfahrverbote im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in besonders belasteten Stadtbereichen zulässig sind.

Was bedeutet das für Sie als Diesel-Fahrer bzw. Anwohner in Limburg-Weilburg?

Die Verwaltungsgerichtsentscheidung wirft eine Reihe von Fragen auf – sei es, dass Sie als Diesel-Fahrer betroffen sind oder als Anwohner einer besonders von Emissionen belasteten Straße.

Neben der Frage nach der Nutzung eines Dieselfahrzeugs stellt sich für Sie als Eigentümer auch die Frage nach der Umrüstung Ihres Fahrzeugs oder Ersatz für den drohenden Wertverlust bzw. Schadenersatz.

Rechtsanwalt Markus Bittner ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Limburg und zugleich ADAC-Vertragsanwalt besonders qualifiziert und kann Sie umfassend beraten.

Rufen Sie jetzt an – die telefonische Erstberatung ist für Sie immer kostenlos!

Spannungsverhältnis Unfallflucht/Schadenanzeigepflicht gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherer

Gegenüber den Ermittlungsbehörden ist das Berufen auf das Schweigerecht als Beschuldigter die richtige Wahl, gegenüber dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer hingegen birgt das Schweigen die Gefahr einer Obliegenheitsverletzung.

Rechtsanwalt Markus Bittner berät Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Wahl der richtigen Strategie in diesem auf den ersten Blick unlösbar erscheinenden Spannungsverhältnis.

 

Haushaltsführungsschaden nach einem Schadenereignis

Verkehrsunfälle, medizinische Behandlungen und andere Schadenereignisse können zu Personenschäden führen. Neben dem Schmerzensgeld steht dann insbesondere auch der Haushaltsführungsschaden zur Regulierung an, welcher unter Umständen sogar das Schmerzensgeld bei weitem übersteigen kann.

Hierbei handelt es sich allerdings um eine schwierige Materie, die vielfach nicht richtig beherrscht wird, sodass Ansprüche des Verletzten verloren gehen.

Rechtsanwalt Markus Bittner berät und vertritt auch insoweit seit mehr als 20 Jahren Verletzte gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer!

 

 

 

Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23. und 24.06.2017 in Oberhof (Thüringen) an einer fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung des ADAC im Verkehrsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem der Abfindungsvergleich von Personenschäden, die Regulierung des Sachschadens nach einem Unfall, die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Kaskoversicherer sowie Grundlagen der Unfallanalytik sowie der Verkehrsmesstechnik.

Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit droht neben einer Geldbuße und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg auch die Verhängung eines Fahrverbots von bis zu drei Monaten. Dabei kommt es darauf an, wie hoch die Geschwindigkeitsdifferenz ist, ob innerorts oder außerorts gemessen und ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung zum zweiten Mal um mehr als 26 km/h überschritten wurde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Bittner fordert zunächst bei der Verwaltungsbehörde die vollständigen Verfahrensakten an und überprüft, ob Messfehler vorliegen. Gegebenenfalls kann anschließend zur Auswertung der Messdatei ergänzend ein privates Sachverständigengutachten eingeholt werden; auch diese Kosten übernimmt grundsätzlich der Rechtsschutzversicherer.

In einer schriftlichen Einlassung gegenüber der Bußgeldstelle können anschließend die Fehler der Messung offen gelegt werden.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, kann durch eingehende Befragung des Messpersonals herausgefunden werden, wie die Messung durchgeführt wurde. Auch mangelnde Sachkunde des Messpersonals kann zur Verfahrenseinstellung führen.

Die polizeilichen Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung der einzelnen Bundesländer sehen vor, dass nicht überall gemessen werden darf. Verstöße hiergegen können zumindest zu einem Wegfall des Fahrverbots führen.

In besonderen Fällen kann statt eines eigentlich zu verhängenden Fahrverbots eine erhöhte Geldbuße festgesetzt werden, wenn zwischen Tat und Ahndung ein erheblicher Zeitablauf liegt oder die Verhängung eines Fahrverbots aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine außergewöhnliche Härte darstellen würde und somit unverhältnismäßig wäre.

Über diese Verteidigungsmöglichkeiten hinaus stehen Rechtsanwalt Bittner als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bußgeldverfahren eine Vielzahl weiterer Ansatzpunkte zur Verfügung.

 

 

Schmerzensgeldbemessung

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 16.09.2016 zu dem Aktenzeichen VGS 1/16 klargestellt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht von vornherein ausgeschlossen werden können.