„Aktuelles im Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 01.07.2021 an der fünfstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz „Aktuelles im Versicherungsrecht“ teilgenommen.

„Update Unfallversicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 29.06.2021 an der zweieinhalbstündigen versicherungsrechtlichen Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz „Update Unfallversicherungsrecht“ teilgenommen.

Fortbildung: Opfervertretung

Frau Rechtsanwältin Quarta hat am 04.06.21 an der 5-stündigen Fortbildung zum Thema: Anwaltliche Opfervertretung, Nebenklage und Opferentschädigung für Gewaltopfer teilgenommen.

Strafbarkeit wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen setzt nicht Erreichen der technischen Höchstgeschwindigkeit voraus

Wie das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluss vom 8. 20.04.21 unter dem Az. 3 Ss 25/21 entschieden hat meint „Höchstmögliche Geschwindigkeit“ im Sinne von § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB die in konkreter Verkehrssituation erzielbare relative Höchstgeschwindigkeit.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Angeklagter vom Amtsgericht Zeven im Januar 2021 wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB verurteilt. Dagegen richtete sich die Revision des Angeklagten. Er führte an, dass es an dem Merkmal des Erreichens einer höchstmöglichen Geschwindigkeit im Sinne der Vorschrift fehle. Denn er habe nicht die Motorkraft seines Fahrzeugs ausreizen wollen, sondern nur vor der Polizei fliehen wollen.

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Es genüge, dass es dem Täter darauf ankommt, in der konkreten Verkehrssituation die durch sein Fahrzeug bedingte oder nach seinen Fähigkeiten und nach den Wetter-, Verkehrs-, Sicht- oder Straßenverhältnissen maximal mögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

„Einkommensausfälle bei Verletzung und Tötung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 11.6.2021 an der fünfstündigen Fortbildungsversanstaltung der Rechtsanwaltskammer Koblenz „Einkommensausfälle bei Verletzung und Tötung“ im Medizinrecht teilgenommen. Referent war Dr. Jan Luckey, Richter am Oberlandesgericht Köln. Themen waren unter anderem die Voraussetzungen und prozessualen Besonderheiten des Schadensersatzes bei Erwerbsnachteilen Verletzter oder von Unterhaltsberechtigten Getöteter.

„Zivilrechtliche Arzthaftung – Behandlungsfehler in der Chirurgie“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 21.05.2021 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung des DAI e.V. „Zivilrechtliche Arzthaftung – Behandlungsfehler in der Chirurgie“ teilgenommen.

Themen waren unter anderem problematische Haftungsfälle, die sich aus orthopädischen oder chirurgischen Sachverhalten ergeben können sowie entsprechende Klage- und Abwehrstrategien.

Amtsgericht Frankfurt wertet absichtliches Anhusten als tätlichen Angriff gemäß § 114 StGB

Das AG Frankfurt am Main hat einen Strafbefehl v. 14.05.2021, Az. 3220 Js 236650/20 gegen eine Frau erlassen, die bei einer polizeilichen Kontrolle absichtlich einen Polizisten angehustet hatte. Der Strafbefehl sieht wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Strafgesetzbuch) eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen vor.

Ziel der Kontrolle war die Einhaltung von Abstandsregeln zum Infektionsschhutz am Frankfurter Mainufer. Ein Polizist wurde bei dem Anhusten der Frau auch von Speichelpartikeln getroffen. Nach Auffassung des Gerichts kann in Pandemiezeiten auch ein einfaches, aber bewusstes Anhusten ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

Wer haftet für Behandlungsfehler bei der Corona-Schutzimpfung?

Zuständig für den Betrieb und die Durchführung der Schutzimpfungen in Impfzentren und durch mobile Impfteams sind die Bundesländer. Der Impfarzt führt somit in diesen Fällen eine hoheitliche Tätigkeit im Auftrag des jeweiligen Bundeslandes durch, sodass Amtshaftungsansprüche des Patienten gegen das betreffende Bundesland in Betracht kommen.

Wird der Coronaimpfstoff hingegen im Rahmen der allgemeinen ambulanten Versorgung verimpft, handelt es sich grundsätzlich nicht um eine hoheitliche Tätigkeit, sodass Ansprüche gegen den Arzt in Betracht kommen.

Fortbildung für ADAC Vertragsanwälte

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 27.04.2021 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung des ADAC Hessen-Thüringen für Vertragsanwälte im Verkehrsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem „Aktuelles aus dem Verkehrsstrafrecht“, der „Dieselabgasskandal“ sowie die „Rechtslage bei fiktiver Abrechnung des Unfallschadens“.

„Forderungsausfall- und Rechtsschutzversicherung“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 23.03.2021 an der zweieinhalbstündigen Fortbildungsveranstaltung der VRiLG Dr. Marlow und Spuhl zum Thema „Forderungsausfall- und Rechtsschutzversicherung“ teilgenommen.

Bereits bei einmaliger Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,1 Promille kann eine MPU angeordnet werden!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 17.03.2021 unter dem Az.: 3 C 3.20 entschieden, dass bereits nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden kann. Dies sei dann möglich, wenn der Betroffene keinerlei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeige.

Zum Sachverhalt:

Der Kläger geriet in eine Verkehrskontrolle. Besondere Ausfallerscheinungen zeigten sich weder in seiner Fahrweise noch in seinem Verhalten bei der Kontrolle. Trotzdem hatte die Polizei den Verdacht von Alkoholkonsum und ordnete eine Blutprobe an. Diese ergab 1,3 Promille. Der Kläger war bisher ein unbeschriebenes Blatt im Straßenverkehr.

Es erging ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe. Zudem wurde die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 9 Monaten angeordnet.

Nach Ablauf der Sperrfrist beantragte der Kläger eine neue Fahrerlaubnis. Die Behörde wollte aber den Alkoholkonsum des Klägers überprüfen und ordnet eine MPU an.

Dagegen erhob er Klage zum Verwaltungsgericht.

Die Anordnung einer MPU bei Alkoholproblematik regelt § 13 FeV. Danach kann eine MPU angeordnet werden, wenn

· Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen

· wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden

· ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille geführt wurde

Bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Wert unter 1,6 Promille wird regelmäßig keine MPU angeordnet. Dennoch verlangte die Behörde hier eine MPU.

Die Gerichte urteilten unterschiedlich. Das Verwaltungsgericht gab der Behörde recht. In zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof bekam dann der Kläger recht.

Die Revision der Behörde führte schließlich dazu, dass das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil aufhob und das Urteil der ersten Instanz wiederherstellte.

Begründet wurde dies damit, dass der Kläger trotz 1,3 Promille keinerlei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigte. Dies spreche für eine starke Alkoholgewöhnung in der Vergangenheit, so dass ein Alkoholmissbrauch naheliege. Nebenbei bemerkte das Gericht, dass schon bei 1,1 Promille von einer Alkoholgewöhnung ausgegangen werden könne.

Knapp 5 Jahre dauerte der Rechtsweg. Nun muss der Kläger eine positive MPU beibringen, um eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten.

„Aktuelles Versicherungsrecht“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 19.03.2021 an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung des Prof. Dr. Michael Fortmann, ivwKöln zum Thema „Aktuelles Versicherungsrecht“ teilgenommen. Themen waren unter anderem die Betriebsschließungsversicherung, die Rechtssprechung zum VVG AT und zu Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, die Rechtsschutzversicherung, Top Manager-Rechtsschutz sowie die Managerhaftung in der Corionakrise nebst entsprechendem Versicherungsschutz.