Klinik haftet für „Schockschäden“ von Angehörigen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.05.2019 zu dem Az. VI ZR 299/17 klargestellt, dass einem Angehörigen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen können, wenn dieser infolge einer behandlungsfehlerbedingten Schädigung eines Patienten seinerseits eine psychische Schädigung von Krankheitswert erleidet.

Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof aus, dass die von diesen zum sogenannten Schockschaden entwickelten Grundsätze auch in dem Fall anzuwenden sind, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist.

Bitte sprechen Sie uns an, sollte insoweit Beratungsbedarf bestehen.

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung sichert das Risiko eines vorübergehenden krankheitsbedingten Verdienstausfalles ab. Ein solcher kann nicht mehr entstehen, wenn der Versicherte mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder während ihrer Dauer derart erkrankt, dass der vorübergehende Charakter des Verdienstausfalls einer voraussichtlich dauernden Berufsunfähigkeit weicht. Daher endet die Krankentagegeldversicherung mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit der versicherten Person.

Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist also nicht in der Krankentagegeldversicherung abgesichert.

Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung hat, wenn Berufsunfähigkeit eingetreten und der Anspruch auf Krankentagegeld somit entfallen ist.

Bitte sprechen Sie uns an, sollte insoweit Beratungsbedarf bestehen, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Messergebnisse Traffistar S350 nicht verwertbar!

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Lv 7-17 vom 05.07.2019) hat entschieden, dass Rohmessdaten abgespeichert werden müssen. Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S350 seinen wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung folglich unverwertbar.

Ärger mit der Leasing-Rückgabe

Bei Schäden am Leasing-Fahrzeug wird die Rückgabe schnell zum kritischen Moment. Doch nicht jeder Schaden stellt ein Problem dar und schon vor der Rückgabe kann man einiges tun, um sich Ärger zu ersparen. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Rückabwicklung des Leasingvertrages.

Abgasmanipulation bei Mercedes-Diesel

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen amtlichen Rückruf von rund 60.000 Dieselautos des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI angeordnet. Betroffen sind 60.000 Fahrzeuge des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden. Demzufolge sollen die Abgaswerte mithilfe eines Computerprogramms gesenkt worden sein – aber nur auf dem Prüfstand und nicht im täglichen Verkehr.

Wenn Sie an der Rückruf-Aktion nicht teilnehmen, kann das schwerwiegende Folgen haben: Zunächst werden die Halter durch das KBA direkt angeschrieben und zur umgehenden Nachrüstung aufgefordert. Anderenfalls werden die Fälle an die örtlich zuständigen Zulassungsstellen weitergeleitet.

Diese fordern den Betroffenen regelmäßig unter Fristsetzung zur Durchführung des Updates auf. Nach Verstreichen der Frist kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Kfz untersagen. Aber auch Probleme bei der Hauptuntersuchung sind möglich, wenn Sie den Rückruf verweigern.

Sollten Sie betroffen sein, beraten wir Sie gerne juristisch.

Fachanwaltslehrgang Strafrecht vom 27-29.06.2019

Rechtsanwältin Quarta nimmt vom 27.06-29.06.2019 am letzten Baustein des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht in Frankfurt Oberursel teil. Themen sind das Steuerstrafrecht, die Strafvollstreckung und das Jugendstrafrecht.

Hohes Alter allein begründet keine Zweifel an der Fahreignung

Teilt die Hausärztin der Fahrerlaubnisbehörde ohne Nennung von Diagnosen oder Symptome ihre Zweifel an der Fahreignung eines Patienten mit der Begründung mit, dieser könne sich nur schlecht fortbewegen, ist dies nicht ausreichend, um eine medizinische Begutachtung zu fordern. Vielmehr müssen konkrete Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen. (Verwaltungsgerichtshof München, 11 CS 181897)

Angreifbarkeit von straßenverkehrsrechtlichen Messungen

Behördliche Messungen im Straßenverkehr (beispielsweise der Geschwindigkeit oder des Abstands) sind in vielfacher Hinsicht überprüfbar und in vielen Fällen auch tatsächlich angreifbar. Ansatzpunkte ergeben sich beispielsweise aus Stufenprofilbildungen und dem Betrieb von LED-Scheinwerfern, welche Messungen negativ beeinflussen können.

Voraussetzung für eine erfogreiche Verteidigung sind allerdings nicht allein Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen der undurchsichtigen Bußgeldkatalogverordnung sowie der Besonderheiten des komplexen Bußgeldverfahrens, sondern darüber hinaus auch der komplizierten Funktionsweise der einzelnen Messgeräte in technischer Hinsicht.

Durch unsere regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen verfügen wir über entsprechende Spezialkenntnisse, um Verwaltungsbehörden und Gerichten rechtliche und tatsächliche Grenzen der Verfolgbarkeit vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten aufzeigen zu können.

Fachanwaltslehrgang vom 20-22.06.2019

Rechtsanwältin Quarta nimmt vom 20.-22.06.2019 am 5. Baustein des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht in Oberursel teil. Themen sind unter anderem das Verkehrsstrafrecht und OWiG-Verfahren, die Vermögensabschöpfung, sowie das Wirtschaftsstrafrecht.

Fachanwaltslehrgang Strafrecht



Rechtsanwältin Quarta nimmt vom 23.05.2019 bis zum 25.05.2019 am vierten Baustein des Fachanwaltslehrgangs im Strafrecht in Frankfurt a.M./Oberursel teil. Themen sind u.a.: Die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, Rechtsmedizin, Psychiatrie und Schuldfähigkeit und die Revision.



Neues zu behördlichen Messverfahren und Unfallflucht

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt am 24.05.2019 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren“ teil. Der renommierte Sachverständige Dipl-Physiker Klaus Schmetterling aus Oldenburg stellt sämtliche behördliche Messverfahren vor und erläutert deren Schwachpunkte, weiterhin wird die Wahrnehmbarkeit von Kollisionen im Hinblick auf die Unfallfluchtproblematik eingehend beleuchtet.

Fachanwalt, Kapitalstrafverfahren

Rechtsanwältin Quarta nimmt vom 09.05.2019 bis zum 11.05.2019 am dritten Baustein des Fachanwaltslehrgangs im Strafrecht in Frankfurt a.M./Oberursel teil. Themen sind u.a.: Die Verteidigung im Kapitalstrafverfahren, Materielles Recht anhand aktueller Rechtsprechung und das Recht der Strafzumessung (vorgetragen von Gabriele Cirener, Richterin am Bundesgerichtshof).