Keine Abrechnung auf Neuwagenbasis nach 3.300 km Laufleistung

Wie der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in seinem Beschluss vom 29.05.2018 (Az. 9 U 5 /18) entschieden hat, kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Damit bestätigt das OLG die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach welcher ein Anspruch auf Neuwagenentschädigung in der Regel nur bei einer Fahrleistung von max. 1000 km und einer nicht länger als einen Monat zurückliegenden Erstzulassung in Betracht kommt.

Verstoß gegen § 242 BGB bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer Unfallverletzung des Beifahrer-Mittäters bei Kraftraddiebstahl

Wird nach einem von zwei Mittätern begangenen Fahrzeugdiebstahl der eine Täter als Beifahrer des gestohlenen Fahrzeugs bei einem vom anderen Täter als Fahrer verursachten Verkehrsunfall verletzt, so ist der Verletzte nach den Grundsätzen von Treu und Glauben daran gehindert, den ihm gegen den fahrenden Mittäter zustehenden Schadensersatzanspruch direkt gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des bestohlenen Halters geltend zu machen. So hat der BGH in seinem Urteil vom 27.02.2018 (IV ZR 109/17) entschieden.

Verfasserin: Ass. jur. Laura Quarta

Immer am Puls des Versicherungsrechts

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 08.06.2018 in Bonn an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Immer am Puls des Versicherungsrechts“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, zur Unfallversicherung, zur Krankenversicherung, zur Erhebung von Gesundheitsdaten sowie zur Versicherer- und Vermittlerhaftung.

 

 

Versicherungsrecht aktuell

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.06.2018 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsrecht aktuell“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zum allgemeinen Versicherungsvertragsrecht, zu Informations- und Beratungspflichten des Versicherers, zu Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie zur Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung.

 

 

Dashcam-Aufzeichnungen verwertbar

Der Bundesgerichtshof entschied am 15.05.2018 unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam trotz Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar ist.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25.05.2018 in Kraft!

Am 25.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Bei Verstößen können die Datenschutzbehörden per Verwaltungsakt aufsichtsrechtliche Maßnahmen erlassen und Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro verhängen.

Bitte sprechen Sie uns an, sofern insoweit Beratungsbedarf besteht!

Unser besonderer Service

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Bundesverwaltungsgericht zur Zulässigkeit von Dieselfahrverboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen beiden Urteilen vom 27.02.2018 (Az. 7 C 26.16 zu VG Düsseldorf und Az. 7 C 30.17 zu VG Stuttgart) entschieden, dass Dieselfahrverbote im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in besonders belasteten Stadtbereichen zulässig sind.

Was bedeutet das für Sie als Diesel-Fahrer bzw. Anwohner in Limburg-Weilburg?

Die Verwaltungsgerichtsentscheidung wirft eine Reihe von Fragen auf – sei es, dass Sie als Diesel-Fahrer betroffen sind oder als Anwohner einer besonders von Emissionen belasteten Straße.

Neben der Frage nach der Nutzung eines Dieselfahrzeugs stellt sich für Sie als Eigentümer auch die Frage nach der Umrüstung Ihres Fahrzeugs oder Ersatz für den drohenden Wertverlust bzw. Schadenersatz.

Rechtsanwalt Markus Bittner ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Limburg und zugleich ADAC-Vertragsanwalt besonders qualifiziert und kann Sie umfassend beraten.

Rufen Sie jetzt an – die telefonische Erstberatung ist für Sie immer kostenlos!

Verkehrsrecht 2018: Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 24.02.2018 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsrecht 2018: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Verkehrsstrafrecht und zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten“ teilgenommen.

 

Referent war Jürgen Cierniak, Richter am BGH, 4. Strafsenat, Karlsruhe.

Mietverhältnis in Vollstreckung und Insolvenz

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat vom 15. bis zum 17.03.2018 in Frankfurt an einer dreitägigen Fortbildungsveranstaltung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts,  der Zwangsverwaltung und der Insolvenz.

Maklerrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat vom 22. bis zum 24.02.2018 in Frankfurt an einer dreitägigen Fortbildungsveranstaltung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem das Maklerrecht, das Nachbarrecht sowie Bezüge zum Steuerrecht und zum öffentlichen Recht.

Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Kastner hat vom 30.11. bis zum 02.12.2017 in Frankfurt an einer dreitägigen Fortbildungsveranstaltung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen. Themen waren unter anderem das Wohnungseigentumsrecht.