BGH zum Täter-Opfer-Ausgleich an Hinterbliebene

Ein Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht ist nicht möglich, wenn das Opfer verstorben ist. Eine Ausgleichszahlung an die Angehörigen kann daher keine Strafmilderung für den Täter eines vollendeten Tötungsdelikts begründen, entschied der BGH mit nun veröffentlichtem Beschluss vom 06.06.2018 (Az. 4 StR 144/18).

Online-Mandate

Auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten legen wir besonderen Wert.

Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit kann sowohl persönlich durch einen Besuch in unserer Kanzlei erfolgen als auch online durch eine digitale Abwicklung des gesamten juristischen Prozesses.

Durch dieses Zusatzangebot tragen wir der fortschreitenden Digitalisierung und dem Wunsch vieler Mandanten nach einer Online-Betreuung ebenso Rechnung wie dem nunmehr bundesweit in der Justiz eröffneten elektronischen Rechtsverkehr.

Vergütung

In vielen Fällen können wir unseren Mandanten einen Festpreis anbieten, um das Kostenrisiko zu begrenzen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, uns nach Vereinbarung einer angemessenen Monatspauschale telefonisch oder per E-Mail unbegrenzt Fragen zu den von uns angebotenen und vereinbarten Rechtsgebieten zu stellen.

39. ADAC Juristen Congress Bremen 2018

Rechtsanwalt Markus Bittner nimmt vom 20. bis zum 22.09.2018 an dem 39. ADAC Juristen Congress in Bremen teil. Themen sind unter anderem „Aktuelle Rechtsfragen des Autokaufs“, „Das strafrechtliche Fahrverbot neuer Prägung“ sowie „Der Anspruchsübergang im Personenschadensrecht“.

Urteil: Beschädigung eines Automatikfahrzeugs in der Waschstraße

Ein Waschanlagenbetreiber, der vor Benutzung der Waschstraße nicht darauf hinweist, dass bei automatikbetriebenen Fahrzeugen neueren Typs die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 06.09.2018 (Az.: 213 C 9522/16) für Recht erkannt.

Bundesgerichtshof zur Annullierung eines Flugs wegen Streiks an den Passagierkontrollen

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 04.09.2018 (Az.: X ZR 111/17) entschieden, dass den Passagieren eines annullierten Flugs auch dann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zustehen kann, wenn die Passagierkontrollen am Startflughafen bestreikt wurden und deshalb nicht gewährleistet war, dass alle Passagiere den Flug erreichen konnten.

BGH: Kein sexueller Missbrauch von Kindern bei bloßem Ausziehen eines Kindes

Das bloße Ausziehen eines Kindes stellt keinen strafbaren sexuellen Missbrauch von Kindern gemäß § 176 Abs. 1 StGB dar. Denn das Ausziehen eines Kindes stellt regelmäßig keine sexuelle Handlung am Körper des Kindes dar. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 23.02.2017 (1 StR 627/16) entschieden.

Fortbildung Strafrecht

Rechtsanwältin Laura Quarta nimmt vom 28. bis zum 30.03.2019 in Frankfurt an einer dreitätigen Fortbildung im Strafrecht teil. Themen sind unter anderem das Ermittlungsverfahren, die Untersuchungshaft sowie Durchsuchung und Beschlagnahme.

Fachanwaltslehrgang Strafrecht

Rechtsanwältin Laura Quarta nimmt 2019 an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teil als Voraussetzung dafür, die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen zu bekommen.

„Verkehrsrecht komplett“

Frau Rechtsanwältin Quarta nimmt im November 2018 in Frankfurt an der fünfstündigen strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsrecht komplett“ teil. Themen sind unter anderem effektive Verteidigungsstrategien im Verkehrsstrafrecht und versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen.

Pilotenstreik bei Ryanair!

Wer in der Zeitspanne von Freitag 10. August um 3.01 Uhr bis Samstag um 2.59 Uhr einen Flug gebucht hat, muss mit einem Ausfall der Verbindung rechnen, da die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit die Piloten zur gemeinsamen Arbeitsniederlegung aufgerufen hat.

Möglicherweise steht Ihnen ein Anspruch auf eine Entschädigung zu. Bitte sprechen Sie uns an, sofern insoweit Beratungsbedarf besteht!

Rechtsanwältin Laura Quarta verstärkt die Kanzlei!

Frau Rechtsanwältin Laura Quarta verstärkt seit dem 01.06.2018 die Kanzlei Markus Bittner in Limburg.

Ihr besonderes Interesse gilt dem Strafrecht und dem Jugendstrafrecht sowie dem Opferschutz.

Sie berät und vertritt auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts und Jugendstrafrechts im Ermittlungsverfahren und vor Gericht als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin sowie als Nebenklägervertreterin.