BGH: Kein sexueller Missbrauch von Kindern bei bloßem Ausziehen eines Kindes

Das bloße Ausziehen eines Kindes stellt keinen strafbaren sexuellen Missbrauch von Kindern gemäß § 176 Abs. 1 StGB dar. Denn das Ausziehen eines Kindes stellt regelmäßig keine sexuelle Handlung am Körper des Kindes dar. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 23.02.2017 (1 StR 627/16) entschieden.

Fortbildung Strafrecht

Rechtsanwältin Laura Quarta nimmt vom 28. bis zum 30.03.2019 in Frankfurt an einer dreitätigen Fortbildung im Strafrecht teil. Themen sind unter anderem das Ermittlungsverfahren, die Untersuchungshaft sowie Durchsuchung und Beschlagnahme.

Fachanwaltslehrgang Strafrecht

Rechtsanwältin Laura Quarta nimmt 2019 an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teil als Voraussetzung dafür, die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen zu bekommen.

„Verkehrsrecht komplett“

Frau Rechtsanwältin Quarta nimmt im November 2018 in Frankfurt an der fünfstündigen strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsrecht komplett“ teil. Themen sind unter anderem effektive Verteidigungsstrategien im Verkehrsstrafrecht und versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen.

Pilotenstreik bei Ryanair!

Wer in der Zeitspanne von Freitag 10. August um 3.01 Uhr bis Samstag um 2.59 Uhr einen Flug gebucht hat, muss mit einem Ausfall der Verbindung rechnen, da die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit die Piloten zur gemeinsamen Arbeitsniederlegung aufgerufen hat.

Möglicherweise steht Ihnen ein Anspruch auf eine Entschädigung zu. Bitte sprechen Sie uns an, sofern insoweit Beratungsbedarf besteht!

Rechtsanwältin Laura Quarta verstärkt die Kanzlei!

Frau Rechtsanwältin Laura Quarta verstärkt seit dem 01.06.2018 die Kanzlei Markus Bittner in Limburg.

Ihr besonderes Interesse gilt dem Strafrecht und dem Jugendstrafrecht sowie dem Opferschutz.

Sie berät und vertritt auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts und Jugendstrafrechts im Ermittlungsverfahren und vor Gericht als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin sowie als Nebenklägervertreterin.