Keine Abrechnung auf Neuwagenbasis nach 3.300 km Laufleistung

Wie der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in seinem Beschluss vom 29.05.2018 (Az. 9 U 5 /18) entschieden hat, kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Damit bestätigt das OLG die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach welcher ein Anspruch auf Neuwagenentschädigung in der Regel nur bei einer Fahrleistung von max. 1000 km und einer nicht länger als einen Monat zurückliegenden Erstzulassung in Betracht kommt.

Verstoß gegen § 242 BGB bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer Unfallverletzung des Beifahrer-Mittäters bei Kraftraddiebstahl

Wird nach einem von zwei Mittätern begangenen Fahrzeugdiebstahl der eine Täter als Beifahrer des gestohlenen Fahrzeugs bei einem vom anderen Täter als Fahrer verursachten Verkehrsunfall verletzt, so ist der Verletzte nach den Grundsätzen von Treu und Glauben daran gehindert, den ihm gegen den fahrenden Mittäter zustehenden Schadensersatzanspruch direkt gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des bestohlenen Halters geltend zu machen. So hat der BGH in seinem Urteil vom 27.02.2018 (IV ZR 109/17) entschieden.

Verfasserin: Ass. jur. Laura Quarta

Immer am Puls des Versicherungsrechts

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 08.06.2018 in Bonn an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Immer am Puls des Versicherungsrechts“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, zur Unfallversicherung, zur Krankenversicherung, zur Erhebung von Gesundheitsdaten sowie zur Versicherer- und Vermittlerhaftung.

 

 

Versicherungsrecht aktuell

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 09.06.2018 in Koblenz an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Versicherungsrecht aktuell“  teilgenommen. Themen waren unter anderem die aktuelle BGH-Rechtssprechung zum allgemeinen Versicherungsvertragsrecht, zu Informations- und Beratungspflichten des Versicherers, zu Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie zur Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung.