Verkehrsrecht 2017: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht sowie zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 17.02.2017 in Frankfurt an der fünfstündigen Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstrafrecht“ teilgenommen. Referent war Jürgen Cierniak, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, 4. Strafsenat. Dabei wurde der aktuelle Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Praktisch wichtige Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung wurden vertieft sowie Ansätze für eine aktive Verteidigung besprochen. Schwerpunkt war dabei das Recht des Betroffenen, nach Geschwindigkeitsmessungen über einen Rechtsanwalt die Geräteakte und die Messdatei anfordern und auswerten und hierdurch die Messung angreifen zu können.

Fahreignung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14.09.2016, 11 CS 16.1467) kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Fahreignung dann fehlt, wenn ein gelegentlicher Cannabiskonsument nur ein einziges Mal unter relevantem Cannabiskonsum am Straßenverkehr teilnimmt, solange ihm nicht deswegen strafgerichtlich die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Verschweigen eines weiteren Unfallversicherungsvertrages

Beantragt ein Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherern Leistungen aus jeweils bestehenden Unfallversicherungsverträgen und lässt er innerhalb weniger Tage in jedem der Antragsvordrucke die Frage nach anderen Unfallversicherungen unbeantwortet, so ist regelmäßig von einer vorsätzlichen Verletzung der Obliegenheit zu wahrheitsgemäßen Angaben durch den Versicherungsnehmer auszugehen, die zur Leistungsfreiheit des jeweiligen Versicherers führt (OLG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2016, 10 U 778/15).

Rechtsbehelfe gegen materiell unrichtige, rechtskräftige Bußgeldbescheide

Die Stadt Köln hat im Jahr 2016 nach Geschwindigkeitsmessungen auf dem Kölner Ring in großem Umfang inhaltlich falsche Bußgeldbescheide erlassen, da die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nach Ende einer Baustelle und somit an der Messstelle nicht mehr galt.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen dazu haben, unter welchen Voraussetzungen in diesen und in vergleichbaren Fällen das Bußgeld zurückverlangt und etwaige Nebenfolgen beseitigt werden können.

Ersatz der Umsatzsteuer bei Totalschaden

Der Versicherte kann von seinem Fahrzeugversicherer bei einem Totalschaden die Umsatzsteuer unabhängig von ihrem Anfall verlangen, wenn dieser sich ein Ersatzfahrzeug zu Kosten mindestens in Höhe des Bruttowiederbeschaffungswerts beschafft (OLG Celle, Urteil vom 06.10.2016, 8 U 111/16).