„Frankfurter Medizinrechtstage 2016“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 25. und 26.11.2016 an der 15stündigen Fortbildungsveranstaltung „Frankfurter Medizinrechtstage“ teilgenommen.

Themen dieser von Richtern und Anwälten besuchten Veranstaltung waren

– Probleme der ärztlichen Aufklärung

– Geburtshilfe und Aufklärung

– Aufnahme- und Entlassmanagement

– Krankenhausaufnahmebedingungen

– Aktuelle Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht

– Patientenvertretung im Arzthaftungsrecht

– Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der LÄK Hessen

– Endoprothetik aus Sicht des gerichtlichen Sachverständigen

– Strafbarkeit des Arztes nach den §§ 299a und 299b StGB

 

Neue Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung in Bußgeldverfahren

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 08.09.2016, Az. (2 Z) 53 Ss-OWi 343/16 (163/16) klargestellt, dass die Verwaltungsbehörde der Verteidigung bereits im Vorverfahren Nachweise über erfolgte Wartungen, Reparaturen und sonstige Eingriffe am Messgerät zugänglich machen muss. Allein hierdurch wird der Grundsatz des fairen Verfahrens gewahrt.

Aus dieser Rechtsprechung ergeben sich neue Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen und anderen straßenverkehrsrechtlichen Verstößen, soweit ein Messgerät zum Einsatz gekommen und das Messverfahren zu überprüfen ist.