53. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 29. und 30.01.2015 am 53. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar teilgenommen. Themen waren unter anderem „Europäischer Führerscheintourimus“, „Automatisiertes Fahren“, „Neue Promillegrenzen für Radfahrer“, „Unfallrisiko Landstraße“, „Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken“, „Alternative Reparaturmethoden“ sowie der „Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht“. Näheres zu den in den jeweiligen Arbeitskreisen beschlossenen Empfehlungen kann den einschlägigen Pressemitteilungen entnommen werden.

Antrag auf Neufeststellung gemäß § 44 SGB X

Sie haben im Sozialrecht einen nicht begünstigenden Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, da dieser Ihrer Meinung nach rechtswidrig ist. Leider haben Sie die Widerspruchsfrist versäumt, womit der Bescheid eigentlich unanfechtbar geworden ist. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Neufestsetzung gemäß § 44 SGB X zu stellen. Diese Vorschrift gewährt Ihnen grundsätzlich einen Anspruch auf Rücknahme des (im Ergebnis tatsächlich rechtswidrigen) Bescheids mit Wirkung für die Vergangenheit – längstens für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Durch den Antrag wird der Leistungsträger veranlasst, den eigentlich bestandskräftigen Bescheid erneut zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ergeht sodann mittels eines neuen Bescheids, der wiederum mit einem (nunmehr fristgerecht eingelegten) Widerspruch angegriffen werden kann.

Neuerungen für Verkehrsteilnehmer 2015

– Autofahrer können innerhalb Deutschlands bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des alten Wohnorts behalten, auch wenn das Fahrzeug weiterhin umgemeldet werden muss. Erst bei einer Neuzulassung muss ein Kennzeichen des neuen Wohnorts beantragt werden.

– Ab 2015 angemeldete Fahrzeuge können online wieder abgemeldet werden; voraussichtlich ab 2016 soll auch die Wiederzulassung online möglich sein.

– Das automatische Notrufsystem eCall wird in allen Neuwagen Pflicht. eCall wird automatisch aktiviert, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren. In diesem Fall stellt das System unter der europäischen Notrufnummer 112 eine Telefonverbindung zur nächsten Notrufzentrale her.

– Die Verbandskästen im Pkw müssen der DIN 13164 entsprechen, wodurch sich der vorgeschrieben Inhalt ändert. Solange das Ablaufdatum nicht überschritten ist, müssen die alten Verbandskästen jedoch nicht ausgetauscht werden.

– Ab dem 01.11.2015 müssen alle neuen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem Spurverlassenswarner ausgestattet sein.

– Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten sollen ab Mitte 2015 Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom zur Fortbewegung setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze geplant.