„Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung“

Rechtsanwalt Kastner nimmt jährlich an der ganztägigen Fortbildungsveranstaltung „Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung“ des DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V. teil.

Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.06.2014 zu dem Aktenzeichen VI ZR 281/13 entschieden, dass das Nichttragen eines Fahrradhelms in Fällen nicht sportlicher Betätigung nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens führt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben ist und das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit im Jahr 2011 nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz nicht erforderlich und zumutbar war. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.

Neue Regeln für Onlineshopping und klassischen Versandhandel

Ab dem 13.06.2014 gelten eine Vielzahl neuer Regeln für Onlineshopping und klassischen Versandhandel. Beispielsweise kann die Bestellung auch weiterhin innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen werden, sofern korrekt auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde; andernfalls beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate. Der Widerruf muss jedoch eindeutig erklärt werden, die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht künftig nicht mehr aus. Neben dem Widerrufsrecht gibt es auch kein gesondertes Rückgaberecht mehr. Des weiteren darf beispielsweise der Händler die Kosten der Rücksendung der Ware nun immer dem Kunden auferlegen; hierüber muss der Händler den Kunden jedoch vorab informieren.

„Versicherungsrecht aktuell 2014“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 04.04.2014 an der zehnstündigen Fortbildungsveranstaltung im Versicherungsrecht „Versicherungsrecht aktuell 2014“ in Bonn teilgenommen.

„Aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden“

Rechtsanwalt Markus Bittner hat am 21.03.2014 an der vierstündigen Fortbildungsveranstaltung im Verkehrsrecht „Aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden“ in Bonn teilgenommen.

Rücktrittsrelevante Erheblichkeit eines Mangels beim Neuwagenkauf

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.05.2014, Az. VIII ZR 94/13 entschieden, dass bei einem Neuwagenkauf ein behebbarer Sachmangel erheblich sein und damit den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen kann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5 % des Kaufpreises überschreitet.

Warnwestenpflicht ab dem 01.07.2014

Ab dem 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste in rot, gelb oder orange vorhanden sein. Diese Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse, nicht jedoch Motorräder und Wohnmobile. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.